Beihilferecht in Nordrhein-Westfalen: Was Verwaltungsbeamte wissen sollten
Das Beihilferecht ist Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen gelten eigene Regelungen zu Beihilfesätzen, erstattungsfähigen Leistungen und Ausschlüssen. Verwaltungsbeamte sollten diese Grundlagen kennen, um ihren Absicherungsbedarf richtig einzuschätzen.
Der Beihilfesatz richtet sich nach Familienstand und der Anzahl kindergeldberechtigter Kinder. Er kann sich im Laufe des Berufslebens mehrfach verändern. Nicht alle Leistungen sind beihilfefähig. Bestimmte Behandlungen, Hilfsmittel oder Medikamente werden nur teilweise oder gar nicht erstattet.
Typische Bereiche, in denen die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen Grenzen hat:
- Zahnersatz wird nur bis zu festgelegten Höchstbeträgen erstattet
- Heilpraktikerleistungen sind häufig ausgeschlossen oder stark begrenzt
- Im Ausland entstehende Krankheitskosten unterliegen eigenen Regelungen
- Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung sind nicht automatisch beihilfefähig