Lehramtsstudenten verfügen in der Regel noch über keine beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche. Kann das Studium aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder psychischer Beschwerden dauerhaft nicht fortgeführt werden, fehlt häufig eine ausreichende finanzielle Absicherung.
Im Referendariat werden angehende Lehrkräfte je nach Bundesland und Laufbahn häufig als Beamte auf Widerruf beschäftigt. Werden sie wegen Dienstunfähigkeit entlassen, besteht meist noch kein Anspruch auf ein beamtenrechtliches Ruhegehalt. Auch Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung können gering ausfallen, wenn bisher nur wenige Versicherungszeiten gesammelt wurden.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehramtsstudenten & Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Sebastian Konrad in Moers kann diese Versorgungslücke durch eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente reduzieren.