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Weitere Informationen für Beamte im Öffentlichen Dienst zum Download:
Beamte der Polizei, Bundespolizei, Feuerwehr, des Straf- und Justizvollzugsdienst und beim Zoll müssen für Ihre verantwortungsvolle Tätigkeit gesund und fit (also dienstfähig) sein.
„Der Beamte ist dienstunfähig, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauerhaft unfähig ist“
Beamte auf Widerruf haben im Fall einer Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch! Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort wird geprüft, ob eine Erwerbsminderung vorliegt. Das wird in der Regel nicht der Fall sein, da altersbedingt die erforderlichen Wartezeiten von 5 Beitragsjahren nicht erfüllt sein werden.
Beamte auf Probe haben über den Dienstherren nur dann einen Leistungsanspruch, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall herbeigeführt wurde. Ansonsten führt auch hier der Eintritt der Dienstunfähigkeit zur Entlassung und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – auch hier sind dann die Leistungen völlig unzureichend.
Daher ist der Abschluss einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe unbedingt wichtig.
Beamte auf Lebenszeit haben einen unterschiedlich hohen Anspruch auf Versorgungsleistungen wegen Dienstunfähigkeit – aber auch hier führt der Eintritt der Dienstunfähigkeit zu erheblichen Versorgungslücken, die nur über eine spezielle Dienstunfähigkeit ausgeglichen werden kann.
Beamte der Polizei und Bundespolizei sollten unbedingt eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Je nach Bundesland gilt das auch für die Berufsfeuerwehr- und Justizvollzugsbeamten. Die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel oder eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung reicht in diesem Fall nicht aus, da sie im Falle einer Dienstunfähigkeit wohl möglich zu keinem Leistungsanspruch führen!
Mit der Dienstanfänger–Police der DBV kombinieren Sie während ihrer Ausbildung die Einkommenssicherung für den Fall einer Dienstunfähigkeit mit einer Altersversorgung zu einem besonders günstigen Preis!
Je nach Lauf bahngruppe können Sie folgende Dienstunfähigkeitsrenten absichern:
Mittlerer Dienst 1200,- € Rente
Gehobener Dienst 1500,- € Rente
Höherer Dienst 1800,- € Rente
Nach dem Statuswechsel (Verbeamtung auf Lebenszeit) haben Sie einen gesetzlichen Mindestversorgungsanspruch über den Dienstherren. Das führt zu einer Anpassung der versicherten Dienstunfähigkeitsrente. Sie können aber innerhalb von 6 Monaten nach der Verbeamtung auf Lebenszeit die Rentenhöhe der Dienstunfähigkeitsrente an den tatsächlichen Bedarf anpassen.
Werden Sie vor der Verbeamtung auf Lebenszeit wegen medizinisch festgestellter spezieller Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit, Vollzugsdienstunfähigkeit) entlassen, leistet die DBV die vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente bis zu 72 Monaten. Über diesen Zeitraum hinaus erhalten Sie Rentenleistungen, wenn eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Diese Rentenleistung wird auch gezahlt, solange Sie wegen eines Dienstunfalls eine Unterstützungsleistung nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhalten.
Werden Sie nach der Verbeamtung auf Lebenszeit wegen spezieller Dienstunfähigkeit (Polizeidienstunfähigkeit, Vollzugsdienstunfähigkeit) in den Ruhestand versetzt, zahlt die DBV aus der Dienstunfähigkeitsrente zusätzlich zum Beamtenruhegehalt die vereinbarte Rente bis zum vertraglichen Ablauf der Versicherung. Auf Wunsch ist auch eine Teildienstunfähigkeit versicherbar. Auch, wenn Sie heute noch nicht Beamter sind, sondern noch Angestellter, sind Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV richtig versichert dann – die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel ist integraler Bestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Auch die Ruhegehaltsansprüche für Beamte wurden in den letzten immer mehr gekürzt, so dass auch Beamte die so entstandenen Versorgungslücken durch private Altersversorgung schließen müssen, wenn Sie nicht Einbußen im Lebensstandard hinnehmen wollen.
Die Dienstanfänger – Police der DBV bietet dafür die ideale Lösung
Lassen Sie uns Ihre Versorgungsansprüche berechnen und sich ein passendes Angebot erstellen!
Auch nach der Verbeamtung auf Lebenszeit, stellen die Versorgungsansprüche von Ihrem Dienstherrn zunächst nur eine Grundversorgung da. Im Falle einer Dienstunfähigkeit müssen sie auch dann mit erheblichen Einkommenseinbußen rechnen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit der speziellen Dienstunfähigkeitsklausel.
Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung bei der DBV:
Lassen Sie sich von uns mit unserem Vorsorge-Check ihre Versorgungsansprüche berechnen und schließen Sie ihre mögliche Einkommenslücke mit unserer Dienstunfähigkeitsversicherung oder der Dienstanfänger-Police! Profitieren Sie auch von dem Leistungsangebot unserer Krankenversicherung für Beihilfe oder Heilfürsorgeberechtigte.
Mit DBV der Deutschen Beamtenversicherung Peter Büchler am Standort Neubrandenburg als Bedienstete von Polizei, Justiz, Zoll und Feuerwehr auch schon als Dienstanfänger auf der sicheren Seite.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und bieten Ihnen einen kostenlosen Vergleich.

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