
Hilfreiche Informationen
Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) und die DBV bieten für Soldaten zahlreiche Ratgeber und Orientierungshilfen an.
Eine Dienstunfähigkeit kann jeden treffen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht mehr Ihren Beruf ausüben können, empfehlen wir sich vor den finanziellen Folgen mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abzusichern. Grade durch die Reformgesetze der letzten Jahre wurden die Ruhegehaltsansprüche regelmäßig gekürzt und es ist absehbar, dass sie weiterhin sinken werden. Sie stellen heute nur noch eine einfache Grundversorgung da.
Die Dienstunfähigkeit ist im Bundesbeamtengesetz näher definiert:
„Der Beamte ist Dienstunfähig, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist.“
Achtung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht automatisch bei Dienstunfähigkeit. Achten Sie darauf, dass Sie eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbart haben. Die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel oder eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung reichen nicht aus.
Mit DBV der Deutschen Beamtenversicherung Peter Büchler am Standort Neubrandenburg als Soldat auf der sicheren Seite.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten und bieten Ihnen einen kostenlosen Vergleich.

Der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) und die DBV bieten für Soldaten zahlreiche Ratgeber und Orientierungshilfen an.