Das Referendariat unterscheidet sich rechtlich deutlich von einer regulären Beamtenstelle. Der sogenannte Rückgriff des Dienstherrn auf den Beamten bei grober Fahrlässigkeit ist bekannt. Als Referendar befinden Sie sich jedoch in einer besonderen Übergangsphase.
In manchen Ausbildungssituationen handeln Sie eigenverantwortlich, ohne dass klare Dienstanweisungen jede Ihrer Entscheidungen abdecken. Genau dann entsteht ein persönliches Haftungsrisiko. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Weber in Lippstadt hat die Diensthaftpflichtversicherung für Referendare auf diese Lücke zugeschnitten.
Typische Situationen, in denen das Haftungsrisiko für Referendare besonders hoch ist:
- Eigenverantwortliche Unterrichtsstunden ohne direkte Aufsicht der Fachlehrerin oder des Fachlehrers
- Rechtliche Beratung von Mandanten im Justizreferendariat unter eigener Verantwortung
- Verwaltungsentscheidungen, die ohne ausdrückliche Weisung des Vorgesetzten getroffen werden
- Situationen, in denen das Referendariat stations- oder behördenübergreifend stattfindet
So wächst Ihr Versicherungsschutz mit Ihrer Laufbahn mit, ohne dass Sie bei jedem Karriereschritt neu beginnen müssen.