Rund um die Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte tauchen immer wieder ähnliche Fragen auf. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Weber in Lippstadt beantwortet die wichtigsten hier kompakt und verständlich. Bei weiterführenden Fragen stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.
Sind Sie als Verwaltungsbeamter durch Ihren Dienstherrn bereits ausreichend gegen Haftungsansprüche abgesichert?
Der Dienstherr übernimmt Schäden in der Regel nur bei einfacher Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit kann er Regress nehmen und Sie persönlich in Anspruch nehmen. Die Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte schützt Sie genau in diesen Fällen und übernimmt berechtigte Forderungen.
Welche Schäden sind durch Ihre Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte konkret abgedeckt?
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie im Rahmen Ihrer dienstlichen Tätigkeit verursachen. Dazu gehören Fehler bei Bescheiden, Datenschutzverstöße, Schäden an Dienstfahrzeugen sowie Fehler in der Kassenführung. Unberechtigte Ansprüche werden aktiv abgewehrt.
Was passiert mit Ihrer Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte, wenn Sie in eine Führungsposition aufsteigen oder versetzt werden?
Ein Aufstieg oder eine Versetzung kann Ihren Schutzbedarf verändern. Mit einer neuen Leitungsfunktion übernehmen Sie mehr Verantwortung und damit auch ein höheres Haftungsrisiko. Wir empfehlen, bei solchen Veränderungen den bestehenden Versicherungsschutz prüfen zu lassen und gegebenenfalls anzupassen.
Schließt der dienstliche Schutz auch Schäden ein, die Sie gegenüber Kollegen verursachen?
Schäden gegenüber Kollegen im Dienstbetrieb sind nicht in jedem Fall durch den Dienstherrn gedeckt. Die Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV kann auch in diesen Konstellationen greifen. Wir klären im Beratungsgespräch, welche Situationen für Ihre Tätigkeit relevant sind.