Während des Referendariats ist Ihr Beihilfeanspruch oft noch nicht endgültig geklärt. Viele Lehramtsanwärter unterschätzen diese Übergangsphase und wählen einen Tarif, der später nicht mehr zu ihrem tatsächlichen Beihilfesatz passt.
Eine unpassende Absicherung führt häufig erst im Krankheitsfall zu Deckungslücken. Wer beispielsweise während des Referendariats erkrankt und stationär behandelt werden muss, merkt schnell, ob der gewählte Tarif ausreicht.
Wir begleiten Sie von Beginn Ihrer Ausbildung an. So stellen wir sicher, dass Ihre private Krankenversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Weber in Lippstadt bei jedem Karriereschritt mitwächst, ohne dass Sie Deckungslücken riskieren. Folgende Punkte sollten Sie bereits im Referendariat klären:
- Ihren voraussichtlichen Beihilfesatz nach der Verbeamtung auf Probe
- Die Anpassungsmöglichkeiten Ihres Tarifs bei Statuswechsel
- Wartezeiten für bestimmte Leistungsbausteine wie Zahnersatz