
Ihre Versorgungslücke jetzt berechnen lassen
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Harms in Hamburg analysiert Ihre persönliche Versorgungssituation als Lehrkraft unverbindlich und kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihr erstes Beratungsgespräch.
Als Lehrkraft gehen Sie täglich an Ihre Grenzen. Unterricht, Korrekturen, Elterngespräche und administrative Aufgaben fordern Körper und Psyche dauerhaft. Wer dienstunfähig wird, verliert schnell einen erheblichen Teil seiner Bezüge.
Gerade in den ersten Dienstjahren fällt das staatliche Ruhegehalt sehr gering aus. Referendare sind im Ernstfall sogar vollständig schutzlos. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Harms in Hamburg schließt diese Versorgungslücke zuverlässig.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Harms in Hamburg analysiert Ihre persönliche Versorgungssituation als Lehrkraft unverbindlich und kostenlos. Vereinbaren Sie jetzt Ihr erstes Beratungsgespräch.
Das Beamtenrecht sieht bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt vor. Doch dessen Höhe hängt direkt von den ruhegehaltfähigen Dienstjahren ab. Wer früh dienstunfähig wird, erhält nur einen Bruchteil der späteren Pension.
Für Beamte auf Widerruf gilt das noch drastischer. Referendare erhalten bei Dienstunfähigkeit in aller Regel gar kein Ruhegehalt. Eine private Absicherung ist dann die einzige Einkommenssicherung überhaupt.
Auch psychische Erkrankungen spielen bei Lehrkräften eine besonders große Rolle. Burnout, Angststörungen und Depressionen zählen zu den häufigsten Ursachen für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Schuldienst. Genau deshalb sollte der Schutz frühzeitig bestehen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Harms in Hamburg enthält eine echte Dienstunfähigkeitsklausel. Das bedeutet: Die DBV folgt dem Votum des Dienstherrn. Eine erneute, eigenständige medizinische Prüfung entfällt.
Das ist ein entscheidender Unterschied zu herkömmlichen Berufsunfähigkeitstarifen. Denn der Amtsarzt entscheidet über Ihre Dienstunfähigkeit. Die DBV erkennt dieses Ergebnis direkt als Leistungsfall an.
Zu den zentralen Leistungen gehören:

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Harms in Hamburg erklärt Ihnen persönlich, welche Bausteine der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer zu Ihrer aktuellen Dienstsituation passen. Sprechen Sie uns direkt an.
Nicht jede Dienstunfähigkeit ist vollständig. Viele Lehrkräfte können ihren Dienst noch eingeschränkt ausüben. Das Gehalt sinkt dann entsprechend, die laufenden Kosten bleiben jedoch gleich.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Harms in Hamburg kann auf Wunsch auch dieses Szenario einschließen. Der Baustein zur Teildienstunfähigkeit sichert Sie ab, wenn Ihre Dienstfähigkeit unter einen definierten Schwellenwert fällt.
So entsteht kein finanzieller Engpass, wenn der Dienst auf halbe Stelle reduziert werden muss. Sie behalten Ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit auch dann, wenn Sie nicht vollständig ausscheiden.
Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Harms in Hamburg ist auf die Absicherung von Beamten spezialisiert. Wir kennen die versorgungsrechtlichen Besonderheiten im Schuldienst. Wir wissen, welche Unterschiede zwischen Beamten auf Widerruf, auf Probe und auf Lebenszeit bestehen. Darauf bauen wir Ihre Absicherung auf.
Wir beraten Sie individuell zu Ihrer Dienstsituation. Das Beratungsgespräch ist kostenlos und ohne jede Verpflichtung.
Lehrer tragen täglich große Verantwortung, doch gesundheitliche Einschränkungen können zur Dienstunfähigkeit führen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Harms in Hamburg schützt vor finanziellen Einbußen und ergänzt die Leistungen des Dienstherrn. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier.
Das Ruhegehalt berechnet sich nach den geleisteten ruhegehaltfähigen Dienstjahren. Wer früh erkrankt, hat entsprechend wenige Jahre angesammelt. Das Ergebnis ist ein Ruhegehalt, das deutlich unter dem letzten Gehalt liegt. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer schließt genau diese Lücke ab.
Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel folgt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Harms in Hamburg dem Bescheid des Dienstherrn. Wird Ihre Dienstunfähigkeit amtsärztlich festgestellt und durch den Dienstherrn anerkannt, gilt das für die DBV als Leistungsfall. Eine eigene medizinische Nachprüfung durch den Versicherer entfällt damit.
Das Referendariat ist der kritischste Zeitraum. Als Beamter auf Widerruf erhalten Sie bei Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt. Gleichzeitig sind die Beiträge zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer in jungen Jahren am günstigsten. Ein Abschluss zu Beginn des Referendariats sichert Ihnen langfristig günstige Konditionen.
Angestellte Lehrkräfte sind keine Beamten. Für sie greift das Beamtenversorgungsrecht nicht. Stattdessen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung der passende Schutz. Wir beraten Sie dabei, welche Lösung zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis passt und wie Sie Versorgungslücken wirksam schließen.
Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit steigt Ihr Ruhegehaltanspruch schrittweise an. Bestehende Verträge lassen sich in der Regel an die neue Versorgungssituation anpassen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Harms in Hamburg ermöglicht flexible Vertragsgestaltungen, damit Ihr Schutz nicht über-, aber auch nicht unterdeckt ist.
Als spezialisierter Beamtenversicherer begleitet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Harms in Hamburg Lehrkräfte vom Referendariat bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit. Wir sind in Hamburg und Umgebung oder online gern für Sie da. Sprechen Sie uns an und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Versorgungssituation prüfen.