In der Verwaltung können bereits kleine Bearbeitungsfehler erhebliche finanzielle Folgen verursachen. Wird beispielsweise eine Frist übersehen, eine Zahlung falsch angewiesen oder eine Information unzutreffend weitergegeben, kann dem Dienstherrn oder einem Dritten ein Vermögensschaden entstehen.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Harms in Hamburg sollte daher einen angemessenen Schutz für echte Vermögensschäden enthalten. Diese Absicherung ist besonders relevant für Verwaltungsbeamte, die mit Zahlungen, Genehmigungen, Fördermitteln, Personalangelegenheiten oder rechtlich wirksamen Entscheidungen befasst sind.