Warum eine Dienst-
unfähigkeitsversicherung?
Wann gelten Sie als dienstunfähig? Sofern Sie innerhalb der letzten sechs Monaten länger als drei Monate krankheitsbedingt ausgefallen sind, damit einhergehend 50 % Ihres Dienstes nicht mehr leisten können und für die kommenden sechs Monate keine Aussicht auf Besserung besteht, steht die Diagnose „Dienstunfähig“.
Rund 30 % der Lehrkräfte sind schon heute davon betroffen und die Zahlen steigen kontinuierlich. Wenngleich sich viele kaum Gedanken darum machen, geht es manchmal schneller als man denkt und schon machen es die folgenschweren, finanziellen Konsequenzen schwer sich auf das „Gesundwerden“ zu konzentrieren.
Wussten Sie, dass Sie als verbeamteter Lehrer erst nach 40 Dienstjahren ein Ruhegehalt von ca. 72 % Ihres letzten Gehalts erhalten. Das bedeutet, je früher Sie ausscheiden, umso höher fallen die Abschläge aus. Bei jungen verbeamteten Lehrern ist das noch drastischer. Hier besteht im besten Fall Anspruch auf die „amtsabhängige Mindestversorgung“, die mit 35 % Ihres letzten Gehalts kaum die Lebenshaltungskosten deckt. Beamte auf Probe oder Widerruf werden hingegen aus dem Dienst entlassen, in der Rentenversicherung nachversichert und haben keinerlei Anspruch auf Ruhegehalt. Gleiches Bild zeichnet sich in Hinblick auf die Erwerbsminderungsrente ab.
Daher empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wilfried Rodenbeck in Magdeburg so früh wie möglich zu Beginn Ihrer Laufbahn die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer oder analog dazu die Dienstanfänger-Police abzuschließen.
