Was bedeutet Beihilfe für Beamte der Polizei?
Als Beamter der Polizei auf Widerruf, Probe und Lebenszeit erhalten Sie unter Umständen freie Heilfürsorge. In dem Fall müssen Sie sich keinerlei Gedanken um Ihre Krankenversicherung machen. Ihr Dienstherr übernimmt alle Kosten im Falle einer Krankheit, Pflege, Geburt eines Kindes und Tod und Sie erfüllen Ihre Versicherungspflicht.
Bei der Beihilfe gestaltet sich das hingegen anders. Hierbei erhalten Sie nur einen Teil der Kosten erstattet und müssen die Restkosten mit der privaten Krankenversicherung für die Polizei selbst ergänzen.
Mit unserer Erfahrung von über 150 Jahren als kompetenter Versicherer des Öffentlichen Dienstes erhalten Sie bei uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Wilfried Rodenbeck in Magdeburg eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung für die Polizei, mit der Sie Zugang zu umfassenden Leistungen erhalten und einen deutlich geringeren Beitrag als üblich zahlen.