DBV Neubrandenburg Stefan Bautze | Dienstunfähigkeitsversicherung

DBV Stefan Bautze in Neubrandenburg Dienstunfähigkeitsversicherung

DBV Neubrandenburg Stefan Bautze | Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Regionalvertretung Peter Büchler in Neubrandenburg für für Referendare, Lehramtsanwärter und Lehrer

Dienstunfähigkeit kann jeden treffen. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht mehr Ihren Beruf ausüben können, empfehlen wir sich vor den finanziellen Folgen mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abzusichern. Grade durch die Reformgesetze der letzten Jahre wurden die Ruhegehaltsansprüche regelmäßig gekürzt und es ist absehbar, dass sie weiterhin sinken werden. Sie stellen heute nur noch eine einfache Grundversorgung da.

Wann ist ein Beamter dienstunfähig?

Dienstunfähigkeit ist im Bundesbeamtengesetz wie folgt definiert:

„Der Beamte ist dienstunfähig, wenn infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwächeseiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist“

Achtung: Ein Beamter auf Widerruf hat bei Dienstunfähigkeit keinen Versorgungsanspruch.
Er erfüllt in der Regel nicht die 5-jährige Wartezeit und kann daher auch keinerlei Versorgungsleistungen bekommen. Ein Beamter auf Probe hat einen sehr geringen Leistungsanspruch, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall entstanden ist.
 
In diesen Fällen gilt: Entlassung aus dem Dienst und Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung!

Aber: Auch der Beamte auf Lebenszeit hat im Fall einer Dienstunfähigkeit insbesondere bei einer Teildienstunfähigkeit eine Versorgungslücke, also erhebliche finanzielle Einbußen!

Darum: Die Absicherung des Beamten durch eine private Dienstunfähigkeitsversicherung ist unerlässlich um negative finanzielle Folgen für das weitere Leben zu verhindern.

Achtung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht automatisch bei Dienstunfähigkeit. Achten Sie darauf, dass Sie eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung vereinbart haben. Die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel oder eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung reichen nicht aus.

Die DBV bietet hier für jede Phase des Berufslebens eine passende Lösung mit der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV

Leistung der DBV – Dienstunfähigkeitsversicherung vor der Verbeamtung auf Lebenszeit:

Erfolgt vor der Verbeamtung auf Lebenszeit (Beamte auf Probe oder Widerruf) eine Entlassung wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit, leistet die DBV die in der Versicherung vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente solange die Erkrankung, die zu der Dienstunfähigkeit geführt, fortbesteht. Die Rente wird auch gezahlt, solange der Beamte Leistungen wegen eines Dienstunfalls oder Unterhaltsleistungen nach dem Beamtenversorgungsgesetz erhält.

Leistungen der DBV-Dienstunfähigkeitsversicherung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit:

  • In der Leistungsprüfung unterwirft sich die DBV dem Votum Ihres Dienstherrn
  • Spezielle Dienstunfähigkeitsklausel vereinbar
  • Leistung bei Teildienstunfähigkeit vereinbar
  • Garantierte Dienstunfähigkeitsrente
  • Übernahme der Beiträge für die Lebens- und Rentenversicherung bei Dienstunfähigkeit
  • Attraktive und risikogerechte Beiträge
  • Bedarfsgerechter Dienstunfähigkeitsschutz
  • Dienstunfähigkeitsschutz mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente kombinierbar
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Achtung: Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist immer ein Bestandteil der Berufsunfähigkeitsversicherung aber eine einfache Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nicht bei Dienstunfähigkeit. Wenn der Dienstherr einen Beamten aus medizinischen Gründen entlässt, dann ist die DBV mit der Dienstunfähigkeitsversicherung in der Leistungspflicht. Eine medizinische Prüfung seitens der DBV wird in diesen Fällen nicht durchgeführt, anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und bei der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Dienstanfänger Police – die clevere Lösung der DBV für junge Beamte (Dienstanfänger)

Die Dienstanfängerpolice ist eine Kombination aus Dienstunfähigkeitsversicherung und privater Rentenversicherung zu einem besonders günstigen Preis, vor allem in den ersten Jahren des Berufslebens.

Die gesetzlichen Versorgungsansprüche stellen heute nur noch eine Grundversorgung dar.
Dies gilt auch für zukünftige Pensionsansprüche. Wer im Alter finanziell sorgenfrei leben möchte,
der muss zusätzlich etwas tun – auch Beamte.
 
Die DBV hat dafür einen speziellen Tarif entwickelt – die Dienstanfänger Police.
Vorteile der Dienstanfänger Police der DBV:

  • Günstiger Einstiegsbeitrag für die bei Dienstunfähigkeit durch Beitragsreduzierung in den ersten 5 Jahren – aber bei vollem Versicherungsschutz
  • Anpassung der Dienstunfähigkeitsrente und der Privatrente nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Nach dem Statuswechsel können die Renten an die Versorgungssituation und das Versorgungsziel fürs Alter angepasst werden
  • Nachversicherungsgarantie Bis zum 45. Lebensjahr besteht die Möglichkeit, die Privat-Rente wegen vieler Ereignisse (Beförderung, Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit, Heirat, Kindergeburt, Immobilienkauf) angepasst werden – ohne Gesundheitsprüfung auch für die Dienstunfähigkeitsrente
  • Übernahme des Beitrages für die Dienstunfähigkeitsrente und für die Privatrente im Leistungsfall. Der Beamte erhält also im Falle einer Dienstunfähigkeit die vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente und die DBV übernimmt die Beiträge, damit auch das Versorgungsziel erreicht wird.

UNSER TIPP

Lehramtsstudenten können eine Dienstunfähigkeitsrente bis 1500,- € abschließen und diese Rente mit Beginn des Referendariats auf bis zu 1800,- € ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen!

Mit DBV der Deutschen Beamtenversicherung Peter Büchler am Standort Neubrandenburg als Referendar und Lehrer auf der sicheren Seite.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer und bieten Ihnen einen kostenlosen Vergleich.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Bautze
Herbordstr. 1
17033 Neubrandenburg
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