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DBV Stefan Bautze in Neubrandenburg Krankenversicherung

Die Krankenversicherung der DBV Regionalvertretung Peter Büchler in Neubrandenburg für Soldaten

Egal ob Sie Zeitsoldat oder Berufssoldat sind, mit unserer Krankenversicherung finden Sie Ihre jeweils notwendige Absicherung.  Als Heilfürsorgeberechtigter genießen Sie die Führsorgepflicht Ihres Dienstherrn. Der Anspruch auf Heilfürsorge ist jedoch abhängig von den jeweiligen Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn, Ihrem Familienstand und der Art Ihrer Tätigkeit.

Für Heilfürsorgeberechtigte gilt:

  • Als Heilfürsorgeberechtigter übernimmt der Dienstherr ihre Krankheitskosten, allerdings ist dies keine hundertprozentige Absicherung, da oft ein hoher Eigenanteil geleistet werden muss wie z.B. bei:
  • Material und Laborkosten bei Zahnersatz
  • Heilpraktikerbehandlungen
  • Sehhilfen
  • Hilfsmittel
  • Behandlung bei Auslandsreisen

Der Anspruch auf Heilfürsorge ist zeitlich begrenzt und endet zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Anschließend besteht in der Regel Anspruch auf Beihilfe und der Abschluss einer beihilfekonformen Krankheitskostenvollversicherung wird erforderlich.
Bereits in jungen Jahren empfehlen wir Ihnen als Heilfürsorgeberechtigter den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung und um die Kürzungen der Heilfürsorge diese mit einer privaten Zusatzversicherung
zu erweitern. Mit der Anwartschaftsversicherung profitieren Sie dabei von wichtigen Vorteilen:

  • Sobald Anspruch auf Beihilfe besteht, kann die Anwartschaft ohne Wartezeit in eine beihilfekonforme Krankenversicherung umgewandelt werden
  • Entstandene Krankheiten oder Unfallfolgen sind mitversichert und für nicht zu einem Beitragszuschlag
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung bei Umwandlung

UNSER TIPP

Für Berufssoldaten empfiehlt sich der Abschluss einer „Großen Anwartschaft“. Damit sichern sie sich günstige Monatsbeiträge bei Anspruch auf Beihilfe.

Änderung für Soldaten auf Zeit (SAZ) ab dem 01.01.2019

Was ändert sich für Soldaten/-innen auf Zeit ab 01.01.2019?
Wegfall des Beihilfeanspruches für Soldaten / -innen auf Zeit, die ihre aktive Dienstzeit nach dem 31.12.2018 beenden. Als Soldaten/-innen auf Zeit hatten Sie nach Ende Ihrer aktiven Dienstzeit während des Erhalts von Übergangsgebührnissen einen Anspruch auf Beihilfe.

Dies ändert sich nun: Durch das GKV-Versichertenentlastungsgesetz haben Soldaten/-innen auf Zeit, die ab dem 01.01.2019 in die Phase als Übergangsgebührnisempfänger/-in wechseln, keinen Anspruch mehr auf Beihilfe. Stattdessen wird ein Beitragszuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag gezahlt. Des Weiteren haben Übergangsgebührnisempfänger/-innen ab 01.01.2019 ein Beitrittsrecht in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als freiwilliges Mitglied.
 

Benötige ich weiterhin eine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV)?
Durch die Aufrechterhaltung einer Anwartschaftsversicherung (AWV) in der PKV haben Sie die Sicherheit, dass Sie die bestehenden AWV-Tarife (30%-Schutz) - jederzeit zum Ende des Anspruchs auf Heilfürsorge ohne erneute versicherungsmedizinische Prüfung in Tarife mit Leistungsanspruch umwandeln können - und dies auch ggf. erst in vielen Jahren, unabhängig von eventuell zwischenzeitlich eingetretenen Krankheiten, Unfallfolgen oder Zugangsrechten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Oder wenn Sie nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (Einsatz WVG) als Beamter weiterbeschäftigt werden, ist eine bestehende Anwartschaftsversicherung ebenfalls erforderlich. Auch wenn Sie sich als Berufssoldat verpflichten oder nach Ihrem aktiven Dienst als Beamter weiterbeschäftigt werden. Diese Entscheidung, ob Sie weiterhin eine Anwartschaftsversicherung benötigen, können nur Sie alleine treffen. Aus unserer Sicht ist es allerdings sinnvoller die Anwartschaftsversicherung weiter bestehen zu lassen, insbesondere wenn der berufliche
Weg nach Ende der Verpflichtung als Soldat auf Zeit noch nicht feststeht.
 
Was mache ich mit meiner vorhandenen Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV)?
Wir empfehlen Ihnen die Fortführung der Anwartschaftsversicherung in der PKV, damit Sie Ihr Zugangsrecht in leistungsstarke Tarife (30%-Schutz) der privaten Krankenversicherung behalten. Allerdings sollten Sie sich wegen der möglichen Auswirkungen der zuvor genannten Gesetzesänderungen jetzt beraten lassen. Ihr Vertrag geht zurzeit von einem späteren Beihilfeanspruch aus, den Sie nicht haben werden, wenn Sie erstmals ab 01.01.2019 Übergangsgebührnisse erhalten und nicht Beamter/-in sind. Bitte sprechen Sie Ihren zuständigen Betreuer an, um den sinnvollen und gewünschten Versicherungsumfang in der Zukunft zu klären!
 
Was passiert mit meinen Zusatztarifen?
Ihre abgeschlossenen Zusatztarife sind weiterhin sinnvoll. Sie haben diese Tarife gewählt, um zusätzlichen Versicherungsschutz zu haben, der die truppenärztliche Versorgung (Heilfürsorge) ergänzt. Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz hat hieran nichts geändert. Die Heilfürsorgebestimmungen sehen in bestimmten Fällen unverändert Eigenanteile vor ähnlich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
 
Kann ich meine Anwartschaftsversicherung in der privaten Krankenversicherung (PKV) kündigen?
Selbstverständlich können Sie Ihren Vertrag bei uns kündigen, Sie sollten aber sicher sein, dass Sie zukünftig keine
private Krankenversicherung mit leistungsstarken Tarifen wünschen.
Welche Nachteile habe ich durch die Kündigung?
Durch eine Kündigung verlieren Sie alle bis dahin erworbenen Rechte auf Zugang in die private Krankenversicherung
(PKV). Ein späterer Zugang in die PKV wäre dann nur mit einer erneuten, aktuellen versicherungsmedizinischen Prüfung möglich.
Eine bestehende Anwartschaftsversicherung kann dagegen ohne neue versicherungsmedizinische Prüfung zum Ende des Anspruchs auf truppenärztliche Versorgung (Heilfürsorge) in Tarife mit Leistungsanspruch aktiviert werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, eine solche Entscheidung erst nach ausführlicher Beratung zu treffen.
 
Was geschieht mit meiner Pflegepflichtversicherung?
Bleibt Ihre Anwartschaftsversicherung bestehen, sind Sie auch weiterhin in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) versichert. Wenn Sie Ihre Anwartschaftsversicherung kündigen, müssen Sie auch die PPV bei uns beenden, weil Sie dann versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind.
Warum sollten Sie sich unbedingt beraten lassen?
 
Was ändert sich für die Angehörigen von Soldaten/-innen auf Zeit ab 01.01.2019?
Solange Sie Soldaten/-innen auf Zeit sind, haben Ihre Angehörigen - also Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner
und Kinder - über Sie einen Beihilfeanspruch. Dies ändert sich auch nicht.
Wenn Ihre aktive Dienstzeit als Soldat/-in auf Zeit nach dem 31.12.2018 endet und Sie Übergangsgebührnisse erhalten, werden Sie – wegen der Gesetzesänderung ab dem 01.01.2019 – keinen Anspruch auf Beihilfe haben. Daher entfällt der Beihilfeanspruch für Ihre Angehörigen zum Beginn Ihres Anspruchs auf Übergangsgebührnisse.
 
Was passiert mit meinen Angehörigen, die ebenfalls eine Anwartschaftsversicherung haben?
Ihre Angehörigen (Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und Kinder) haben unverändert während Ihrer Verpflichtung als Soldat/-in auf Zeit einen Anspruch auf Beihilfe – auch über den 31.12.2018 hinaus. Die bestehende Anwartschaft für Ihre Familienangehörigen kann daher jederzeit wegen Ende der Versicherungspflicht bzw. der
Familienversicherung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Tarife mit Leistungsanspruch ohne neue versicherungsmedizinische Prüfung aktiviert werden. Daher ist auch für Ihre Angehörigen die Fortführung der Anwartschaftsversicherung durchaus sinnvoll. Ob Sie weiterhin die Anwartschaft aufrechterhalten wollen oder nicht, hängt vom späteren Versicherungsbedarf Ihrer Angehörigen ab.
 
Was passiert mit meinen berücksichtigungsfähigen Angehörigen, die einen aktiven Versicherungsschutz haben?
Solange Sie Soldat/-in auf Zeit sind, haben Ihre Angehörigen - also Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner und
Kinder - über Sie einen Beihilfeanspruch. Der bestehende Versicherungsschutz kann daher unverändert bestehen bleiben. Erst mit dem Ende Ihrer Dienstzeit endet der Beihilfeanspruch für Ihre Angehörigen, weil Sie als Übergangsgebührnisempfänger/-in ab 01.01.2019 keinen Anspruch auf Beihilfe haben werden. Deshalb wird für Ihre Familienangehörigen dann eine Anpassung des Versicherungsschutzes zum Beginn des Bezugs von
Übergangsgebührnissen erforderlich.

Vorteile der privaten Krankenversicherung der DBV

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Heilpraktikerleistungen
  • Mehrfach ausgezeichnete Tarife
  • Ein Spezialist im öffentlichen Dienst an Ihrer Seite

Mit DBV der Deutschen Beamten Versicherung Peter Büchler am Standort Neubrandenburg als Zeitsoldat oder Berufssoldat auf der sicheren Seite.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Krankenversicherung für Soldaten und bieten Ihnen einen kostenlosen Vergleich.

Unsere Leistungen im Überblick ​

 
Basis
Vision B
Komfort
Vision B
Premium
Tarifgruppe B
Ambulante Leistungen
Ambulante Arztbehandlung
Direkte Facharztbehandlung
Arzthonorare über dem Höchstsatz (3,5fach)
nein
nein
Arzneimittel
80% bis zu einem Rechnungsbetrag von 1000 € pro Jahr – darüber hinaus 100%, je nach Beihilfesatz gibt es einen Eigenanteil pro Jahr von max. 100 €. Der Eigenanteil entfällt für Kinder und Jugendliche
80% bis zu einem Rechnungsbetrag von 1000 € pro Jahr – darüber hinaus 100%, je nach Beihilfesatz gibt es einen Eigenanteil pro Jahr von max. 100 €. Der Eigenanteil entfällt für Kinder und Jugendliche
100%
Sehhilfen (unterschiedlich je Beihilfesatz)
Bis zu 300 € alle 3 Jahre
Bis zu 300 € alle 3 Jahre
Bis zu 1.000 € alle 2 Jahre
Psychotherapie
100% bis 30. Sitzung
80%  ab 31. Sitzung
70%  ab 61. Sitzung
100% bis 30. Sitzung
80% ab 31. Sitzung
70%  ab 61. Sitzung
100% bis 30. Sitzung
80% ab 31. Sitzung
Heilpraktiker
(im Rahmen der Gebühren-ordnung für Heilpraktiker)
  (im Rahmen der Gebühren-ordnung für Heilpraktiker)
  (im Rahmen der Gebühren-ordnung für Heilpraktiker)
Stationäre Leistungen
Privatärztliche Behandlung (Chefarzt)
Zimmerart
Zweibettzimmer
Einbettzimmer
Einbettzimmer
Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)
Zahnleistungen
Zahnersatz
100%
100%
100%
Zahnbehandlung
100%
100%
100%
Zahnprophylaxe
100%
100%
100%
Begrenzungen
- 1000 € in den ersten 24 Monaten
- 2000 € in den ersten 48 Monaten
- 1000 € in den ersten 24 Monaten
- 2000 € in den ersten 48 Monaten

Keine Begrenzung
Kur
Kurleistung
nein
215 € pro Tag
215 € pro Tag
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Stefan Bautze
Herbordstr. 1
17033 Neubrandenburg
Kontaktformular aufrufen 0395 45556500 0176 62500408 0395 45556501 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 17:00
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 17:00
Dienstag:
09:00 bis 17:00
Mittwoch:
09:00 bis 17:00
Donnerstag:
09:00 bis 17:00
Freitag:
09:00 bis 13:00

sowie nach Vereinbarung
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