Ein Soldat gilt als dienstunfähig, wenn er infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen seine Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Ursache können sowohl Erkrankungen als auch körperliche Einschränkungen nach einem Unfall sein.
Für die wirtschaftlichen Folgen ist insbesondere entscheidend, welchen Status der Soldat besitzt und welche Versorgungsansprüche bereits erworben wurden. Bei Soldaten auf Zeit kann Dienstunfähigkeit zur Entlassung aus dem Dienst führen. Anschließend erfolgt grundsätzlich eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Ob daraus bereits Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Berufssoldaten werden bei Dienstunfähigkeit dagegen vorzeitig in den Ruhestand versetzt und erhalten Versorgungsbezüge, die gegenüber der regulären Versorgung geringer ausfallen können.