Wer als Soldat bereits vor dem Dienstantritt privat krankenversichert war, kann eine Anwartschaft auf seine private Krankenversicherung aufrechterhalten. Das sichert erworbene Versicherungsrechte, auch wenn die truppenärztliche Versorgung während der Dienstzeit greift.
In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die sogenannte kleine Anwartschaftsversicherung. Sie erhält die Möglichkeit, nach dem Dienstzeitende nahtlos in einen privaten Krankenschutz zurückzukehren, ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Stefan Greten in Cloppenburg berät Sie zu dieser Kombination aus Pflegepflichtversicherung für Soldaten und Anwartschaft.
Gerade im Hinblick auf spätere Übergänge, etwa in den Beamtenstatus oder in ein privatversichertes Dienstverhältnis, ist eine vorausschauende Absicherung entscheidend. Viele Soldaten unterschätzen, welche Weichenstellungen sich bereits in der frühen Dienstzeit ergeben.