Eine Frau sitzt lächelnd an einem Schreibtisch und zeigt auf ein Dokument, während ein Mann sich zu ihr beugt und mit einem Stift auf das Papier zeigt. Im Hintergrund ist ein modernes Büro mit abstraktem Wandbild erkennbar.

DBV Deutschen Beamtenversicherung Werner OHG in WürzburgDienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer Würzburg

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Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Werner OHG in Würzburg

Der Lehrberuf ist trotz aller schönen Seiten oft anspruchsvoll und stressig. Körperliche und seelische Belastungen führen daher immer wieder zu einer Dienstunfähigkeit bei Lehrern.

Hier greift dann die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) der DBV Deutsche Beamtenversicherung Werner OHG in Würzburg. Sie schließt die Versorgungslücke der Lehrer und sichert sie im Krankheitsfall finanziell ab.

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Unbedingt eine DU-Klausel vereinbaren

Es ist wichtig, bei der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Werner OHG in Würzburg eine sogenannte DU-Klausel zu vereinbaren. Sie sichert die Auszahlung, sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt – ohne zusätzliche Prüfungen durch den Versicherer, die sonst zu langen Verzögerungen führen könnten.

Die Versorgungslücke durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer schließen

Liegt eine Dienstunfähigkeit bei Lehrern vor, sehen diese sich oft mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Beamte auf Widerruf, sogenannte Referendare, haben im Krankheitsfall keine Absicherung. Sie werden einfach entlassen und müssen sich mit den äußersten niedrigen staatlichen Unterstützungsleistungen durchschlagen.

Beamte auf Probe können ebenfalls entlassen werden, erhalten im Unterschied zu den Beamten auf Widerruf jedoch eine kleine Nachversicherung. Diese genügt aber in den meisten Fällen nicht zum Leben. Beamte auf Lebenszeit erhalten eine Mindestpension, die meist 30% bis 40% des letzten Gehalts beträgt.

Somit tritt immer eine Versorgungslücke auf, die von der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Werner OHG in Würzburg geschlossen wird.

Flexibel an die berufliche Entwicklung anpassen

Im Laufe des Berufslebens verändern sich Einkommen, Familienstand und finanzieller Bedarf. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Werner OHG in Würzburg sollte deshalb Anpassungsmöglichkeiten bieten, mit denen sich die vereinbarte Rente später erhöhen lässt. 

Besonders relevant sind Nachversicherungsgarantien, durch die der Schutz bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung erweitert werden kann. Mögliche Anlässe für eine Anpassung sind:

  • Verbeamtung auf Probe oder Lebenszeit
  • deutliche Gehaltssteigerung
  • Heirat oder Geburt eines Kindes
  • Erwerb einer Immobilie
  • Wechsel in eine höher besoldete Position

Auch eine regelmäßige Dynamik kann dazu beitragen, dass die versicherte Leistung langfristig mit steigenden Lebenshaltungskosten Schritt hält.

Weißes Informationssymbol mit einem stilisierten „i“ in einer Sprechblase auf orangefarbenem Kreis-Hintergrund.

Viele Krankheiten gefährden die Arbeit von Lehrern

Psychische und körperliche Erkrankungen können dazu führen, dass Lehrer ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Wird eine Dienstunfähigkeit festgestellt, reichen Pension oder staatliche Leistungen oft nicht aus. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Werner OHG in Würzburg hilft, die entstehende finanzielle Lücke zu schließen.

Darauf ist bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer zu achten

Bevor Lehrer eine fundierte Entscheidung bei der Auswahl einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Werner OHG in Würzburg treffen können, sind vielfältige Faktoren zu berücksichtigen. 

So sollten spezielle Risiken abgesichert werden, die im Lehrberuf zu einer Dienstunfähigkeit führen. Hierzu gehört beispielsweise, wenn Lehrer ihre Stimme verlieren oder eine psychische Erkrankung erleiden.

Ebenfalls relevant ist die Höhe der Rente. Diese sollte bei etwa 70% bis 80% des letzten Nettoeinkommens liegen. So kann man seinen Lebensstandard auch bei einer Dienstunfähigkeit relativ gut halten. Nicht zuletzt lohnt sich ein früher Abschluss für Lehrer. Sie haben dann noch keine Vorerkrankungen und müssen für den Versicherungsschutz weniger bezahlen.

Ausreichende Laufzeit des Versicherungsschutzes

Neben der Rentenhöhe ist auch die vereinbarte Versicherungsdauer entscheidend. Endet der Vertrag zu früh, kann kurz vor dem Ruhestand eine finanzielle Absicherungslücke entstehen. Die Laufzeit sollte deshalb möglichst bis zum vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand reichen.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Werner OHG in Würzburg kann so gestaltet werden, dass der Schutz über viele Berufsjahre erhalten bleibt. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, ob die Leistung bei einer späteren Rückkehr in den Schuldienst angepasst oder beendet wird und welche Regelungen für eine teilweise Wiederaufnahme der Tätigkeit gelten.

Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Rund um die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer stellen sich viele Lehrkräfte ähnliche Fragen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Werner OHG in Würzburg beantwortet die wichtigsten davon hier kompakt. Bei weiterführendem Beratungsbedarf stehen wir Ihnen persönlich zur Verfügung.

Warum reicht die Versorgung durch Ihren Dienstherrn bei Dienstunfähigkeit oft nicht aus?

Können Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung bereits während des Referendariats abschließen?

Wie wirkt sich eine Verbeamtung auf Lebenszeit auf Ihren bestehenden Versicherungsvertrag aus?

Was passiert mit Ihrer Absicherung, wenn Sie nach einer Erkrankung in eine andere Schulform oder ein anderes Fach wechseln?

Jetzt persönliche Beratung sichern

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist kein Standardprodukt von der Stange. Versorgungsstand, Dienstalter, Familienstand und persönliche Risikoeinschätzung spielen alle eine Rolle.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Werner OHG in Würzburg begleitet Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur Vertragsgestaltung. Wir kennen die beamtenrechtlichen Regelungen im Detail und erklären Ihnen, wann der Dienstherr Dienstunfähigkeit feststellt und welche Folgen das für Ihre Versorgung hat.

So erhalten Sie eine Absicherung, die nicht nur auf dem Papier stimmt, sondern auch im Leistungsfall funktioniert.

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