Liegt eine Dienstunfähigkeit bei Lehrern vor, sehen diese sich oft mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Beamte auf Widerruf, sogenannte Referendare, haben im Krankheitsfall keine Absicherung. Sie werden einfach entlassen und müssen sich mit den äußersten niedrigen staatlichen Unterstützungsleistungen durchschlagen.
Beamte auf Probe können ebenfalls entlassen werden, erhalten im Unterschied zu den Beamten auf Widerruf jedoch eine kleine Nachversicherung. Diese genügt aber in den meisten Fällen nicht zum Leben. Beamte auf Lebenszeit erhalten eine Mindestpension, die meist 30% bis 40% des letzten Gehalts beträgt.
Somit tritt immer eine Versorgungslücke auf, die von der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Werner OHG in Würzburg geschlossen wird.