Die Diensthaftpflicht für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Barysch & Barysch oHG in Gifhorn
Manchmal genügt schon eine Unachtsamkeit, dass Lehrer ihre dienstlichen Pflichten verletzen oder einen Fehler begehen. Dann sehen sie sich mit rechtlichen Auseinandersetzungen und Schadenersatzansprüchen konfrontiert. Hier greift dann die Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Barysch & Barysch oHG in Gifhorn.
Sie übernimmt die berechtigten Ansprüche von Geschädigten und sorgt dafür, dass die Lehrer in keine finanziellen Existenznöte geraten.
Risiken in der Schule ausgleichen
Eine Hauptursache für Schadenersatzansprüche an Lehrer sind Klagen durch Eltern. Wenn diese das Gefühl haben, dass ihre Kinder falsch beurteilt wurden oder sich aufgrund einer Pflichtverletzung eines Lehrers verletzt haben, erheben sie Schadenersatzansprüche.
Diese sind zum Beispiel dann berechtigt, wenn eine falsche Beurteilung beziehungsweise Bewertung dazu geführt hat, dass ein Kind nicht an einer Universität angenommen wurde.
Auch falsche Anweisungen oder wenn Lehrer ihrer Aufsichtspflicht nicht oder nur unzureichend nachkommen, ziehen berechtigte Schadenersatzansprüche nach sich. Diese werden dann von der Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Barysch & Barysch oHG in Gifhorn übernommen.
Ein weiterer Fall, bei dem die Diensthaftpflicht einspringt, sind Regressforderungen durch den Dienstherren. Dieser übernimmt viele Haftpflichtschäden, die mit dem Dienst von Lehrern verbunden sind. Entstehen diese jedoch aufgrund von Fahrlässigkeit, fordert er das gezahlte Geld komplett oder anteilig von den Lehrern zurück.
Da solche Regressforderungen teils recht hoch ausfallen, ist ein optimaler Versicherungsschutz dringend angeraten
Die Diensthaftpflicht für Lehrer sichert verschiedene Schäden ab
In einer Schule gibt es diverse Haftungsrisiken, gegen die sich Lehrer mit einer Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Barysch & Barysch oHG in Gifhorn absichern sollten. Hierzu gehören Aufsichtspflichtverletzungen. Sowohl auf dem Schulhof als auch bei Ausflügen oder auf Klassenfahrten haben Lehrer eine Aufsichtspflicht.
Durch eine Unachtsamkeit kann es dazu kommen, dass sich Schüler verletzen oder ein Sachschaden entsteht. Hier greift dann die Diensthaftpflicht.
Die Schäden, die im Schulalltag entstehen, sind vielfältig. So kann es dazu kommen, dass Lehrer beispielsweise Dienstcomputer, Tafeln oder anderes Unterrichtsequipment beschädigen. Solche Sachschäden werden von der Diensthaftpflicht übernommen.
Das gilt aber auch für Verletzungen von Schülern. Diese treten beispielsweise auf, wenn Lehrer eine fehlerhafte Anweisung im Sportunterricht geben, die zu einer Verletzung führen.
Auf Schlüssel und Eigentum achten
Lehrer hantieren oft und viel mit unterschiedlichen Schlüsseln. Diese sind beispielsweise für das Schulgebäude selbst, aber auch für Klassenräume, Kursräume und Sporthallen notwendig. Geht ein solcher Schlüssel verloren, müssen häufig komplette Schließanlagen ausgetauscht werden.
Da dies sehr teuer ist, sollte durch eine Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Barysch & Barysch oHG in Gifhorn für Sicherheit gesorgt werden. Diese übernimmt die Kosten für den Ersatz von Schlüsseln und Schließanlagen und deckt sogar Schäden ab, die durch eine missbräuchliche Nutzung der verlorenen Schlüssel entstehen.
Hinzu kommt, dass Lehrer im Alltag oft mit fiskalischem Eigentum umgehen. Hierbei handelt es sich um Dinge, die nicht dem Dienstherren selbst gehören, sondern öffentliches Eigentum sind. Neben den Schulgebäuden selbst sind das etwa Tafeln, Beamer, Laptops, Whiteboards oder Fahrzeuge der Schule.
Die Diensthaftpflicht übernimmt die Schäden, die an solchem öffentlichen Eigentum entstehen. Dies sind beispielsweise beschädigte oder zerstörte Arbeitsmaterialien oder Reparaturen am Gebäude.
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Barysch & Barysch oHG
Carl-Zeiss-Str. 2
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