Welche Beamte sind anspruchsberechtigt?
In einigen Bundesländern haben bereits Beamte auf Widerruf einen Anspruch auf Beihilfe. Das sind beispielsweise Anwärter. In jedem Fall sind jedoch Verwaltungsbeamte auf Probe abgesichert. Diese bekommen die finanzielle Unterstützung, um im Krankheitsfall optimal abgesichert zu sein. Außerdem gilt die Beihilfe des Dienstherren für Beamte auf Lebenszeit.
Diese sind während ihrer gesamten Laufbahn durch eine private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Barysch & Barysch oHG in Gifhorn ausgezeichnet geschützt. Angestellte Verwaltungsmitarbeiter bekommen jedoch keine Beihilfe. Sie müssen sich daher in der gKV absichern.
Gut zu wissen ist, dass die Beihilfe des Dienstherren auch für die Partner und Kinder der Verwaltungsbeamten gilt. Das ist allerdings nur der Fall, wenn sie unterhalb der Einkommensgrenze bleiben. Im Unterschied zur gKV werden die Familienmitglieder bei einer pKV nicht automatisch mitversichert.
Die Beihilfe ermöglicht es jedoch, ihnen hochwertige Leistungen einer privaten Krankenversicherung für eine günstige Monatsprämie zukommen zu lassen.