Darum sollten alle Verwaltungsbeamte eine Diensthaftpflicht haben
Verwaltungsbeamte erledigen unterschiedliche Aufgaben, bei denen es teilweise um extrem viel Geld geht. Kommt es bei einer ihrer Entscheidungen zu einem Fehler, entstehen leicht Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe. Sie müssten dann ihr Leben lang arbeiten, um diese Schäden abzubezahlen.
Um sich vor diesem Risiko zu schützen, ist es dringend angeraten, dass sie eine Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Barysch & Barysch oHG in Gifhorn abschließen. Bei einer Diensthaftpflicht handelt es sich zwar um keine Pflichtversicherung, sie ist dennoch dringend empfehlenswert.
In vielen Fällen haftet zwar der Dienstherr bei entstandenen Schäden, das gilt jedoch nicht für jede Situation. Handeln die Beamten grob fahrlässig oder mit Vorsatz nimmt der Staat sie in Regress. Liegt dann keine Diensthaftpflicht vor, bedeutet das, dass sie mit ihrem Privatvermögen haften.