Was ist eine Dienstunfähigkeit?
Dienstunfähig sind Sie, wenn Sie wegen einer Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monaten weniger als 3 Monate Ihren Dienst ausüben konnten und keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb der nächsten 6 Monate wieder voll dienstfähig sein werden. Dienstunfähigkeit bedeutet nicht, auch berufsunfähig zu sein. Die Dienstunfähigkeit ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeit, die vom Dienstherrn ausgesprochen wird. Bei einer Dienstunfähigkeit können Sie Ihren Dienst nicht mehr ausüben, aber möglicherweise noch eine andere Tätigkeit verrichten. Leistungen aus einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung können Referendare nicht erwarten.
Dienstunfähigkeit bei Referendaren
Referendare werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Finanzielle Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn bestehen noch nicht. Sie benötigen deshalb einen höheren Schutz als Beamte auf Lebenszeit, die bereits mehr als 5 Jahre ihren Dienst leisten und mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt werden können. Ohne spezielle Absicherung kann Dienstunfähigkeit enorme finanzielle Probleme mit sich bringen.
Reicht für Referendare eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein, eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet keinen Schutz. Nur aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Klausel erhalten Sie im Ernstfall Leistungen: Nur die echte Klausel stellt sicher, dass der Versicherer sich 1:1 an die Entscheidung des Dienstherrn hält und sowohl die Versetzung in den Ruhestand als auch eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit unechter Klausel besagt, dass bei Dienstunfähigkeit nur die Versetzung in den Ruhestand als vollständige Berufsunfähigkeit gilt. Da Referendare nicht in den Ruhestand versetzt werden können, sondern entlassen werden, haben Sie keine Aussicht, von der Versicherung auch nur einen Cent zu erhalten.