Sollten Sie als Beamter tätig sein, ist während Ihrer Dienstzeit stetig Ihre körperliche Unversehrtheit in Gefahr. Aufgrund der Vielfältigkeit Ihres Einsatzes z.B. bei der Bekämpfung der Kriminalität oder der Verfolgung von Straftätern sowie deren „Bewachung“ sehen Sie sich täglich neuen Herausforderungen sowie Konflikten und auch Gefahren gegenüber. Aus diesem Grunde zahlt Ihr Dienstherr auch teilweise oder sogar vollständig Ihre Krankenversicherung.
Beamte besitzen generell einen Anspruch auf sog. Beihilfe oder Heilfürsorge im Krankheitsfall, wobei dies von deren Dienstherrn sowie der Tätigkeitsart abhängig ist.
Die Leistungen der Heilfürsorge im kurzen Überblick:
- Sie haben ein Anrecht auf Heilfürsorge, sobald Ihr Leben oder Ihre körperliche Unversehrtheit dienstbedingt dauerhaft in Gefahr ist.
- Ein dauerhafter Anspruch besteht nicht. Dieser Anspruch „reduziert“ sich auf die Beihilfe, sobald Sie in den Ruhestand gehen oder sich Ihre Tätigkeitsart entsprechende ändert.
- Die anfallenden Kosten im Falle von Krankheit sind größtenteils zu 100 % abgedeckt.
- Eine Mitversicherung von Familienmitgliedern besteht nicht.
Diese Leistungen sind vergleichbar mit Leistungen der Krankenversicherung. Wobei auch bei der Heilfürsorge einige Lücken, wie z.B. Zahnersatz oder auch Brillenzuzahlung, bestehen. Sollten Sie hierzu spezielle Fragen haben, beantworten die kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München diese sehr gern.
Die Beihilfe-Leistungen umfassen:
- Teilweise Beteiligung der anfallenden Krankheits-, Geburts-, Pflege- oder auch Todesfallkosten
- Die Kosten der Krankheit werden teilweise im Wege der Beihilfe erstattet
- Die restlichen Kosten der Krankheit müssen Sie im Wege einer allgemeinen Versicherungspflicht abdecken
- Der Abschluss einer Pflegeversicherung ist Pflicht
Die Erstattungsquote der Beihilfe hängt vom Arbeits- sowie Familienstand ab. So haben Sie einen Anspruch auf eine 50%ige Erstattung im Krankheitsfall. Pensionäre, Ehepartner oder bei 2 sowie mehr zu berücksichtigenden Kindern erstattet die DBV 70 % der Kosten, wobei für die Kinder selbst sogar 80 % erstattet werden. Als Bezieher von Beihilfe werden Sie beim Arzt oder im Krankenhaus als Privatpatient behandelt, so dass Ihnen die Kosten in Rechnung gestellt werden. Sodann müssen Sie alle Rechnungen sowie Belege der Beihilfe vorlegen, um einen Teil der Kosten zurück zu erhalten.
Generell verhält es sich allerdings so, dass meist weder die Heilfürsorge noch die Beihilfe anfallende Krankheits- und Vorsorgekosten vollständig decken. Daher ist es umso wichtiger, dass gerade Beamte sich frühzeitig um geeignete zusätzliche Maßnahmen kümmern, damit sie im Krankheitsfall auch vollständig und rundum abgesichert sind.
Wir, die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jürgen Michaelsen in München, können Sie hierbei gerne unterstützen und Sie beraten. Dabei bieten wir Ihnen das Komfortangebot für alle Berechtigten der Beihilfe der Länder sowie des Bundes an: der Tarif Vision B. Hierbei handelt es sich um eine private Krankenversicherung, die mit der Beihilfe konform geht und alle Versicherungspflichtvoraussetzungen in der Krankenversicherung erfüllt. Für Beamte auf Probe bieten wir sogar spezielle Ausbildungskonditionen.