Welche Krankenversicherungen gibt es in Deutschland?
Jeder, der seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat, ist gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen In Deutschland ist das bei etwa 110 gesetzlichen und 25 privaten Krankenversicherungen möglich. Ein direkter Vergleich der Leistungen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen ist aufgrund einiger grundlegender Unterschiede kaum möglich.
Wo liegen die Unterschiede? Unter anderem bei:
- Den Aufnahmebedingungen
- Den Beiträgen
- Den Leistungen
- Der Kostenabrechnung
Was leisten gesetzliche beziehungsweise private Krankenversicherungen?
Gesetzliche Krankenversicherungen sollen die Kostendeckung für eine Grundversorgung im Krankheitsfall sicherstellen und sind an die Weisungen des Gesetzgebers gebunden. Leistungskürzungen oder Streichungen können vom Gesetzgeber jederzeit vorgenommen werden. Die Leistungen müssen lediglich ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Jeder, der nicht anderweitig krankenversichert ist, hat den Anspruch auf die Absicherung einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Die privaten Krankenversicherungen bieten Ihren Versicherten individuelle Leistungen an, welche vertraglich vereinbart werden. Diese Leistungen werden garantiert, solange der Vertrag gilt. Der Gesetzgeber hat nicht die Befugnis, Leistungen zu kürzen oder zu streichen. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem persönlichen gesundheitlichen Risiko, dem Alter und den vereinbarten Leistungen. Antragsteller dürfen abgelehnt werden, beziehungsweise haben nur Zugang zum Basistarif. Ausnahme bildet die sogenannte Öffnungsaktion, die einige Versicherer anbieten.
Welche Krankenversicherung eignet sich für Referendare?
Referendare erhalten von Ihrem Dienstherrn Beihilfe, mit der die Kosten für Krankheit und Pflege, Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen zu mindestens 50 % übernommen werden. Nur die verbleibenden Kosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Beihilfekonforme Tarife bieten nur private Krankenversicherungen an. Entscheidet sich der Referendar für die gesetzliche Krankenversicherung, erlischt der Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, sich an den monatlichen Versicherungsbeiträgen zu beteiligen.
Privat krankenversicherte Referendare mit Beihilfe müssen nur noch die 20 bis 50 % der Kosten absichern, die nicht von der Beihilfe erfasst werden. Referendare sind meist noch bei guter Gesundheit. Der bei der Antragstellung festgestellte Gesundheitszustand ist ein maßgeblicher Faktor für die Beitragsermittlung. Die monatlichen Beiträge sind somit relativ gering. Zudem profitieren Referendare von speziellen Anwärtertarifen, deren Beiträge um bis zu 40 % unter dem normalen Tarif liegen. Vieles spricht also für die private Krankenversicherung.
Wie werden Referendare in die private Krankenversicherung aufgenommen?
Zunächst müssen Fragen zur Gesundheit beantwortet werden, wodurch die Versicherung das individuelle Gesundheitsrisiko feststellen kann. Danach richtet sich die Aufnahme und die zu zahlenden monatlichen Beiträge. Bei Vorerkrankungen können Risikozuschläge erhoben werden oder eine Absicherung abgelehnt werden. Viele private Krankenversicherungen, auch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München, ermöglichen Beamten in der ersten sechs Monaten nach der Erstverbeamtung erleichterte Aufnahmebedingungen im Rahmen der Öffnungsklausel. Vorteile für Referendare, die in der Anfangsphase des Referendariats einen Aufnahmeantrag stellen:
- Aus Risikogründen darf kein Antragsteller abgelehnt werden
- Es sind keine Leistungsausschlüsse zulässig
- Maximal erlaubt sind Risikozuschlägen in Höhe von 30% des tariflichen Beitrags
Wie erhalten Referendare ihre verauslagten Kosten zurück?
Rechnungen und Rezepte werden vorerst gesammelt, bis ein Gesamtrechnungswert von mindestens € 200 erreicht wird. Dann kann bei der Beihilfestelle ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Auch bei der Krankenkasse werden die Belege in Kopie eingereicht. Nach der Prüfung werden die erstattungsfähigen Kosten überwiesen. Bei kostspieligen Behandlungen muss natürlich nicht in Vorkasse getreten werden. Sie können den Leistungserbringer bevollmächtigen, direkt mit der Krankenkasse und Beihilfestelle abzurechnen.