Als Beamte der Polizei, Justiz und Zolls werden Sie nicht “berufsunfähig”, sondern “dienstunfähig”. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung innerhalb des letzten halben Jahres weniger als drei Monate Ihrem Dienst nicht nachkommen konnten und keine Chance besteht, dass Sie innerhalb der kommenden sechs Monate wieder vollkommen dienstfähig sein werden, versetzt man Sie in den Ruhestand.
Eine Dienstunfähigkeit besteht dann, wenn Sie zwar Ihren Dienst nicht länger ausführen können, wohl aber einen anderen Beruf. Sie könnten demzufolge noch berufstätig sein. Nach den Richtlinien einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung besteht hier kein Leistungsanspruch.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und des Zolls Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Lauff in Marburg sichert Ihnen ein Ruhegehalt zu, auch wenn Sie bei Dienstunfähigkeit noch in der Lage wären, einem anderen Beruf nachzukommen.