DBV Marburg Andreas Lauff | Beihilfe für Lehrer, Referendare und Studenten

DBV Andreas Lauff in Marburg Beihilfe für Lehrer, Referendare und Studenten

Im Krankheitsfall Ihre Ansprüche nutzen: Die Beihilfe für Lehrer, Referendare und Studenten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Lauff in Marburg

Fallen bei Ihnen als Lehrer, Referendar und Student Krankheitskosten an, kommt für diese zum Teil Ihr Dienstherr auf. Mit der sogenannten Beihilfe erfüllt er seine Pflicht der Fürsorge. Die Restkosten müssen Sie hingegen selbst absichern. Dazu steht Ihnen die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Lauff in Marburg zur Verfügung. Mit dieser schließen Sie die Lücke zur Beihilfe mit attraktiven Beiträgen und dem Zugang zu Leistungen mit dem Status eines Privatpatienten.

Wer hat Anspruch auf Beihilfe?

Anspruch auf Beihilfe haben Beamte auf Lebenszeit, Widerruf oder Probe. In einigen Fällen haben Sie als Referendar sogar die Möglichkeit von Beihilfezahlungen zu profitieren. Nur bei angestellten Lehrern sieht das anders aus. Sie haben keinen Anspruch auf Beihilfe, sofern Sie nicht noch einen alten Vertrag besitzen. Sind die Voraussetzungen gegeben, profitieren auch Ehepartner und Kinder von der Beihilfe von Lehrern, Referendaren und Studenten. Ein Ehepartner darf dafür die Einkommensgrenze bei eigenem Einkommen nicht überschreiten und ferner keiner Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Auch Sie im Ruhestand haben Anspruch auf Beihilfe.

Was muss man bei der Beihilfe beachten?

Erhalten Sie nach einer Behandlung oder dem Kauf von Medikamenten eine Rechnung, müssen Sie diese zunächst selbst begleichen. Danach füllen Sie spezielle Formulare aus und übersenden diese gemeinsam mit den Rechnungsbelegen an das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen in Berlin. Auch wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Lauff in Marburg erhalten für Ihre private Krankenversicherung die Aufwandsrechnung von Ihnen übersandt. Bei den Beihilfestellen müssen Sie auf die Fristen der Anträge achten. Sie können die Aufwendung bei der Beihilfe nur ein Jahr nach Rechnungsstellung geltend machen und der Mindestbetrag sollte 200 € betragen. Es lohnt sich daher zunächst alle Rechnungen zu sammeln und dann einzureichen. Kommen Sie in zehn Monaten nicht auf den Betrag, erhalten Sie von der Beihilfe zumindest 15 € zurück.

Profitieren Sie von der breiten Produktpalette
 

Sie möchten sich zur Beihilfe beraten lassen oder haben noch weitere Fragen? Nehmen Sie jetzt Kontakt zur DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Lauff in Marburg auf. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei allen Anliegen.

 

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Andreas Lauff
Ketzerbach 51
35037 Marburg
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