Was ist das Besondere einer Dienstunfähigkeit bei Soldaten?
Eine Dienstunfähigkeit gleicht nicht einer Berufsunfähigkeit. Können Sie einer grundsätzlichen beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachkommen, sind Sie berufsunfähig. Eine Dienstunfähigkeit bezieht sich dabei nur auf Ihren aktuellen Dienst als Soldat. Es würde letztlich ja noch die Möglichkeit bestehen, dass Sie einem anderen Beruf nachgehen könnten. Daher achten Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung auf die echte DU-Klausel, die auch bei uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Rübsam in Kenzingen zu finden ist. Mit dieser ist sichergestellt, dass Ihre Dienstunfähigkeit auch als Berufsunfähigkeit anerkannt wird und Sie alle Leistungen erhalten, sollten Sie dienstunfähig werden.
