keine einseitige Anpassung
Der Gesetzgeber hat bei der privaten – anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung – keine Möglichkeit, Leistungen einfach zu Ihren Ungunsten anzupassen. Dies verhindert der Vertrag, den Sie mit der DBV abschließen: Sie haben daher die Sicherheit, immer genau das zu erhalten, was in Ihrem Vertrag steht!