
Wann ist man eigentlich dienstunfähig?
Sobald Sie als Lehrer, Referendar oder Student weniger als 50 % Ihrer Arbeitsleistung für die nächsten 6 Monate aus gesundheitlichen Gründen erbringen können, werden Sie für dienstunfähig erklärt und der Dienstherrn versetzt Sie in den vorzeitigen Ruhestand. Haben Sie jetzt bereits 40 Dienstjahre hinter sich, dann erhalten Sie ein Ruhegehalt von maximal 72 % des letzten Einkommens. Das reicht eventuell, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken, jedoch keinesfalls, um Ihren Lebensstandard zu halten. Sollten Sie als Beamter auf Widerruf oder auf Probe ohne eine Dienstunfähigkeitsversicherung dienstunfähig werden, so erhalten Sie keinerlei finanzielle Absicherung von Ihrem Dienstherrn. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Rübsam in Kenzingen raten Ihnen daher so früh wie möglich über den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung nachzudenken und so auch in Zukunft auf der sicheren Seite zu stehen.