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DBV Dirk Buechel in Düren Anwartschaft Heilfürsorgeberechtigte

Anwartschaft Heilfürsorgeberechtigte

Nachdem der Anspruch auf Heilfürsorge je nach Dienstherr und Berufsgruppe spätestens mit Pensionsantritt oder mit Eintreten einer Dienstunfähigkeit endet, sollten Beamte vorsorgen. Die Heilfürsorge kann auch schon früher – mit Ende der Ausbildung oder durch Versetzung – wegfallen. Der bisher Heilfürsorge-Berechtigte erhält danach – genau wie jeder andere Beamte – Beihilfe. Spätestens dann muss er sich selbst versichern, um die Restkosten aufzufangen. Bei älteren Beamten kann dies zum Problem werden, da zum Beispiel bei einem schlechten Gesundheitszustand der Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht mehr – oder nur gegen sehr hohe Prämien – möglich ist.
 
Die Lösung dafür sind sogenannte „Anwartschaftsversicherungen“, die bereits in den jungen Jahren der aktiven Dienstzeit abgeschlossen werden können. Die Leistungen von Anwartschaftsversicherungen ruhen einfach, bis sie benötigt werden. Die Prämien während der Anwartschaft sind sehr gering – oft nur 1 Euro im Monat. Mit dieser Art von Versicherung wird der Beamte nach Wegfall der Heilfürsorge garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen, eine neuerliche Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig und während der Anwartschaft aufgekommene Krankheiten und deren Folgen sind ebenso mitversichert.

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