DBV Dresden Falk Binger | Beihilfe

DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden Beihilfe Dresden

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Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Beamtenanwärter oder Beamte der Polizei, Justiz und Zoll sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Vollkommen einkommensunabhängig können sie sich gesetzlich oder privat versichern. Der Dienstherr kommt für die Krankenfürsorge von Beamten der Polizei, Justiz und Zoll in Form der Beihilfe oder freien Heilfürsorge auf. Es besteht dann ein Beihilfeanspruch, wenn Sie eine private Krankenversicherung als Restkostenversicherungen nachweisen können. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden können Ihnen genau diese anbieten - zu fairen Konditionen.

Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll im Überblick

Die Beihilfe Ihres Dienstherrn trägt die Kosten für Krankheit, Geburt eines Kindes, Pflege und notwendige Vorsorgemaßnahmen. Die Beihilfeleistung umfasst zwischen 50 und 80 Prozent. Beamte mit einem Kind erhalten eine 50-prozentige Beihilfe. Beamte mit mindestens zwei Kindern, ihre Ehepartner sowie Beamte im Ruhestand können mit 70 Prozent Beihilfe rechnen. Kinder erhalten sogar eine Kostenübernahme von 80 Prozent der anfallenden Kosten.
 
Die restlichen Auslagen müssen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abdecken. Die maßgeschneiderte Restkostenversicherung für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll der DBV deckt genau die Kosten ab, welche die Beihilfe nicht übernimmt. Folglich müssen Sie nur 20, 30 oder 50 Prozent der Kosten absichern. Dadurch erwarten Sie besonders günstige Versicherungskonditionen und ein optimaler Versicherungsschutz.
 
Sobald sich Beamte der Polizei, Justiz und Zoll gesetzliche krankenversichern, erlischt der Anspruch auf Beihilfe. Daraus resultiert, dass Sie die monatlichen Versicherungsbeiträge zu 100 Prozent selbst tragen müssen. Sichern Sie sich mit der Beihilfe und einer soliden Restkostenversicherung der DBV bestmöglich ab und profitieren Sie vom Gesundheitsschutz eines Privatpatienten!

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DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger

Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ziehen Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen in gesetzlichen Krankenversicherung nach sich. Die private beihilfekonforme Krankenversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden unterliegt diesen Veränderungen nicht.

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