
DBV Dresden Falk Binger Dienstanfänger-Police

Als Beamtin oder Beamter hast du einen sicheren Job und eine umfassende Absicherung über deinen Dienstherrn. Dieser Schutz greift aber erst, wenn du Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit bist. Davor musst du dich primär selbst darum kümmern, im Fall der Fälle gut versorgt zu sein. Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Falk Binger in Dresden gelingt dir genau dies. Denn wir leisten, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als Beamter arbeiten kannst.
Die Dienstanfänger-Police der Deutschen Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden ist eine Kombi-Versicherung. Sie verbindet die private Altersvorsorge mit der Absicherung der Dienstunfähigkeit. Der Begriff der „Dienstunfähigkeit“ ist unter anderem im Bundesbeamtengesetz (BBG) in § 44 Abs.1 Satz 1 definiert:
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.“
Der Dienstherr stellt die Dienstunfähigkeit mithilfe eines amtsärztlichen Gutachtens fest. Sie hat unterschiedliche Folgen, je nachdem, welchen Status du als Beamtin oder Beamter bereits erreicht hast:
In beiden Fällen entsteht eine Deckungslücke. Bei Beamten auf Probe in Höhe des gesamten Einkommens, bei Beamten auf Lebenszeit in Höhe der Differenz zwischen letztem Gehalt und der Pension. Besonders in deinen ersten Dienstjahren bist du daher schlecht abgesichert und musst selbst vorsorgen. Hier kommt die Dienstanfänger-Police der DBV Falk Binger in Dresden ins Spiel. Denn sie zahlt dir eine monatliche Rente, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt. Dein Status spielt dabei keine Rolle.
Wir haben bereits gezeigt, dass dein Beamtenverhältnis im Wesentlichen aus zwei Phasen besteht. Vor und nach der Verbeamtung auf Lebenszeit. Daher sieht auch die Dienstanfänger-Police der DBV Falk Binger in Dresden zwei Phasen vor:
Besonders relevant ist die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung). Diese ist Teil der Dienstanfänger-Police für Beamte bei der DBV Falk Binger in Dresden. Mit ihr profitierst du von folgenden Leistungen und Vorteilen:
Du bist also von deinem ersten Tag im öffentlichen Dienst an umfassend abgesichert. Später, wenn du Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit bist, hast du einen niedrigeren Versorgungsbedarf. Immerhin schließt der Dienstherr mit der Pension bereits einen Teil der Versorgungslücke. Daher kannst du deine Rente entsprechend reduzieren, was durch Anpassungsoptionen in der Dienstanfänger-Police ohne weiteres möglich ist. Mit der DBV Falk Binger in Dresden steht dir ein Team mit jahrelanger Erfahrung dazu zur Seite.
Die Dienstanfänger-Police für Beamtinnen und Beamte kombiniert Altersvorsorge mit Absicherung der Dienstunfähigkeit. Sie besteht aus zwei Phasen und ist an das Beamtenverhältnis angepasst. So hast du immer umfassenden Schutz.
Ja, denn in deinen ersten Dienstjahren wirst du bei Dienstunfähigkeit schlicht entlassen und verlierst alle Ansprüche. Daher musst du hier selbst vorsorgen.
Ja, im vertraglichen Rahmen entscheidest du selbst, wie hoch deine Rente ausfällt. Dabei kannst du sie sowohl nach unten als auch nach oben anpassen.
Bei weiteren Fragen zur Dienstanfänger-Police stehen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Falk Binger in Dresden Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu uns auf.