Justizbeamte übernehmen Aufgaben, bei denen bereits kleinere Fehler erhebliche Schäden verursachen können. Anders als bei einer privaten Haftpflichtversicherung stehen dabei dienstliche Tätigkeiten und die damit verbundenen besonderen Haftungsrisiken im Mittelpunkt.
Verursachen Beamte während ihrer dienstlichen Tätigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden, können sie gegenüber ihrem Dienstherrn zum Schadenersatz verpflichtet sein. Übernimmt dieser zunächst die Haftung gegenüber geschädigten Dritten, kann er unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung der entstandenen Kosten verlangen.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Justizbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fuchs & Leuchtenberger oHG in Halle (Saale) schützt vor den finanziellen Folgen versicherter Regressansprüche. Gleichzeitig übernimmt sie die Prüfung der Haftungsfrage und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Damit verbindet sie die finanzielle Absicherung mit einem passiven Rechtsschutz.