Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihre dienstlichen Aufgaben zu erfüllen. Die Feststellung erfolgt durch den Dienstherrn auf Grundlage der beamtenrechtlichen Vorschriften und einer medizinischen Beurteilung.
Dabei können sowohl körperliche als auch psychische Erkrankungen ausschlaggebend sein. Besonders im Justizvollzug entstehen durch den Umgang mit Gefangenen, körperliche Anforderungen und psychische Belastungen besondere gesundheitliche Risiken. Auch chronische Erkrankungen, Depressionen oder Unfallfolgen können eine dauerhafte Einschränkung der Dienstfähigkeit verursachen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Justizbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fuchs & Leuchtenberger oHG in Halle (Saale) berücksichtigt diese Risiken und bietet eine finanzielle Absicherung, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen zu einer versicherten Dienstunfähigkeit führen.