Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Beamte perfekt gegen die Gefahren des Berufsalltags abgesichert

Wo gehobelt wird, fallen auch Späne. Dieses alte Sprichwort gilt im öffentlichen Dienst genauso wie im Handwerk. Dabei kann ein einfacher Fehler in der Sachbearbeitung schnell verheerende Folgen haben. Es sind auf den ersten Blick oft nur Kleinigkeiten. Diese können aber schnell zu einem Schaden führen, der im Anschluss erheblichen Kosten nach sich zieht. Ob es sich dabei um einen Fehler gehandelt hat, der schon durch Kleinigkeiten in der Arbeitsorganisation oder in der Entscheidungsfindung vermeidbar gewesen wäre oder ob Sie einfach eine falsche Entscheidung gefällt haben, die eben nur durch tiefergehende Prüfung hätte verhindert werden können, im ersten Moment haftet immer Ihr Dienstherr für Sie. 

Allerdings kann der Dienstherr im Rahmen der Personalhaftung an den Beamten herantreten. Denn die Amtshaftung, der man als Beamter unterliegt, berechtigt den Dienstherrn in verschiedenen Fällen Regressforderungen zu stellen. So müssen letztlich doch Sie für den Vermögensschaden Ihres Dienstherrn aufkommen. Das kann schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Berlin sichern wir Sie effektiv gegen derartige Forderungen ab. So sorgen wir für ein sorgenfreieres Arbeitsleben.

Wann genau brauchen Sie eigentlich eine Diensthaftpflichtversicherung?

Von einem Haftungsfall spricht man bei einem Beamten nur in Situationen, in denen man Ihnen zumindest mittlere Fahrlässigkeit zum Vorwurf machen kann. In diesem Fall, also wenn die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen wurde, obwohl ein Schadenseintritt vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre, droht Ihnen eine Teilhaftung. Nur in Fällen grober Fahrlässigkeit, also wenn eine besonders schwere Verletzung der Sorgfaltspflichten vorliegt, oder bei Vorsatz haftet der Beamte zur Gänze für die entstandenen Schäden. In beiden Fällen schützt Sie die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Berlin vor den finanziellen Folgen.

In diesen Fällen springt Ihre Diensthaftpflichtversicherung für Sie ein

Als Beamter können Sie in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Dienstes eingesetzt werden. Ein klassisches Beispiel dafür wäre die folgende Situation: 

Ein Beamter vergisst, Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig und in der richtigen Form dem Bürger gegenüber geltend zu machen. Die Forderungen verjähren und können deshalb nicht mehr eingetrieben werden. Im Haftungsfall kann der Beamte für den Ersatz des Forderungsausfalls herangezogen werden. Ein Ausnahmefall wäre dann gegeben, wenn nachweisbar wäre, dass die Organisation im Amt für die Verjährung verantwortlich ist, zum Beispiel aufgrund von Arbeitsüberlastung. Wir übernehmen die Kosten, die hier auf sie zukommen oder erbringen für Sie den Nachweis, dass Sie nicht verantwortlich gemacht werden können.

Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, wenn es um die richtige Diensthaftpflichtversicherung geht

Die Gefahr, für eine falsche Entscheidung in Regress genommen zu werden, schwebt tagtäglich über jedem Beamten, der in irgendeiner Art und Weise Entscheidungen trifft, die sich finanziell auswirken. Wir nehmen Ihnen diese Last ab und schützen Sie durch die Diensthaftpflichtversicherung vor den Folgen von Fehlern, wie sie im Arbeitsleben immer mal wieder vorkommen können. Lassen Sie sich von den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Jan Trautmann in Berlin beraten. Wir helfen Ihnen gern, die für Sie beste Absicherung zu finden.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Jan Trautmann
Griembergweg 1
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