Ärztliche Haftungsansprüche entstehen nicht nur bei schwerwiegenden Fehlern. Bereits ein Missverständnis bei der Aufklärung oder ein Dokumentationsfehler kann zu Schadensersatzforderungen führen.
Für Ärzte in eigener Praxis und für angestellte Mediziner mit eigenem Haftungsumfang ist die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Joachim Mirkes in Wiefelstede & Oldenburg berufsrechtlich vorgeschrieben. Wer ohne ausreichenden Schutz praktiziert, riskiert nicht nur finanzielle Verluste, sondern auch seine Approbation.
Forderungen aus Behandlungsfehlerprozessen können erhebliche Summen erreichen. Das gilt besonders dann, wenn Patienten Dauerschäden erleiden oder langfristige Beeinträchtigungen geltend machen. Ohne Versicherungsschutz haften Sie persönlich mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Typische Auslöser für Haftungsansprüche sind vielfältig. Die Praxis zeigt: Nicht immer sind komplexe medizinische Eingriffe der Ausgangspunkt.
- Unvollständige oder fehlerhaft dokumentierte Patientenaufklärung
- Verzögerte Diagnosen mit nachteiligen Folgen für den Heilungsverlauf
- Fehler bei der Medikamentenverordnung oder Dosierung
- Kommunikationsfehler zwischen Arzt und Praxispersonal
- Behandlungen außerhalb der eigentlichen Fachrichtung
Das Bewusstsein für diese Risiken ist der erste Schritt. Der zweite Schritt ist ein Versicherungsschutz, der zu Ihrem konkreten Tätigkeitsfeld passt.