Grundwissen für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll – Pflegepflichtversicherung

In Deutschland gilt eine Versicherungspflicht in verschiedenen Bereichen. Die Pflegeversicherung ist einer dieser Bereiche. Damit gilt sie als die fünfte Säule der Sozialversicherungen. Die Sozialversicherungspflicht hat einen bestimmten Hintergrund – es soll auf diesem Weg sichergestellt werden, dass jeder Mensch in Deutschland zu jeder Zeit in der Lage ist, ein menschenwürdiges Dasein zu führen. Dafür braucht man Geld –in unserer Gesellschaft einer der wichtigsten Faktoren.

Aus diesem Grund muss sich jeder mit den verschiedenen Sozialversicherungen so absichern, dass er im Notfall zumindest aus der entsprechenden Versicherung weiter versorgt werden kann. Das war ursprünglich auch der Gedanke hinter der Pflegepflichtversicherung: Das Pflege im Alter oder im Krankheitsfall bzw. aufgrund eines Unfalls allein durch die Leistungen der Pflegeversicherung getragen werden können. Leider haben die verschiedenen Pflegegeldreformen der letzten Jahrzehnte nicht dazu geführt, dass dieses Ziel heute noch in irgendeiner Art erreicht werden kann.

Umso wichtiger ist es, von vornherein die Augen offen zu halten und sich für eine gute Pflegepflichtversicherung zu entscheiden. Denn nur so können Sie wirklich sicher sein, dass Sie am Ende auch genau die Leistungen bewilligt bekommen, die Sie auch benötigen.

Was genau bringt eigentlich eine Pflegeversicherung?

Pflegebedürftig kann man schnell werden. Ein Sport- oder Autounfall oder eine schwerwiegende Erkrankung reichen oftmals schon aus, um Menschen zumindest vorübergehend zu einem Pflegefall werden zu lassen. Das Problem dabei: Kommt es wirklich zu einer Pflegebedürftigkeit – vor allem zu einer andauernden – dann ist das in der Regel mit hohen Kosten verbunden. Oftmals müssen in Ihrer Wohnung oder in Ihrem Haus Umbauten vorgenommen werden, um beispielsweise Bereiche wie das Badezimmer barrierefrei zu gestalten.

Womöglich benötigen Sie ein neues Auto, weil Sie mit dem alten nicht mehr fahren können. Auch ein Umzug kann notwendig werden, wenn Sie beispielsweise in einem der oberen Stockwerke wohnen und kein Fahrstuhl vorhanden ist. Dazu kommen natürlich die Kosten für die fortlaufende Pflege, wenn diese denn notwendig ist. Um all diese Kosten abzudecken, ist die Pflegeversicherung vom Gesetzgeber ins Leben gerufen worden. Auch wenn heute schon lange nicht mehr alle anfallenden Kosten durch die Pflegeversicherung getragen werden können – die Leistungen der Pflegepflichtversicherung ermöglichen vielen Menschen ein besseres und unbeschwerteres Leben.

Wie unterscheiden sich die gesetzliche und die private Pflegepflichtversicherung?

Wenn Sie kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben Sie auch die Möglichkeit, eine private Pflegeversicherung für Beamte der Polizei abzuschließen. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit sich die private und die gesetzliche Pflegepflichtversicherung voneinander unterscheiden.

Zuerst einmal haben Sie, wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und als solcher in einer gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, kein Wahlrecht. In diesem Fall sind Sie automatisch auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung abgesichert. Einer der wenigen Vorteile hierbei ist sicherlich der Umstand, dass Kinder und Ehepartner, die über Sie Familienversichert sind, automatisch auch den Schutz der Pflegeversicherung genießen.

Das ist bei der privaten Absicherung nicht der Fall. Wenn Sie in einer privaten Pflegepflichtversicherung Ihre Kinder oder Ihren Partner mit absichern möchten, müssen Sie für diese Personen auch eine private Pflegeversicherung abschließen.

Von den Leistungen her gleich aufgestellt

Was die Leistungen angeht, sind die private Pflegepflichtversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung weitgehend gleich aufgestellt. Damit ein Recht auf Leistungen besteht, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine solche Leistung erfüllt sein. Diese sind:

  • Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monaten bestehen
  • Benötigt wird Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung
  • Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag
  • 45 Minuten davon für die Grundversorgung
  • Pflege ambulant, teilstationär oder stationär

Wie schwerwiegend eine Pflegebedürftigkeit tatsächlich ist, wird anhand von Pflegegraden bemessen. Diese liegen zwischen Pflegegrad 0 und Pflegegrad 5. Je nach Höhe des Pflegegrade erhöhen sich das Pflegegeld und damit verbundene mögliche Zusatzleistungen.

Der große Unterschied – die Art der Beitragsbemessung

Ebenso wie die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung nach Ihrem Einkommen bemessen. Je höher also Ihr Einkommen ausfällt, desto mehr zahlen Sie auch für Ihre Pflegepflichtversicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Im Gegensatz dazu ist die Beitragshöhe in der privaten Pflegepflichtversicherung abhängig von Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand beim Eintritt in die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal. Denn anders als bei der gesetzlichen Krankenkasse, die sich aus einem großen Topf aller Beiträge speist, verfolgen die privaten Pflegeversicherungen den Ansatz der modifizierten Kostendeckung.

Hier werden bei einem Eintritt in die Pflegepflichtversicherung in jungen Jahren bereits Rücklagen für eine mögliche Pflegebedürftigkeit im Alter gebildet. Damit haben Sie, wenn Sie sich bereits in jungen Jahren für eine private Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal entscheiden, den Vorteil durchweg niedrigere Beiträge bis ins hohe Alter – vollkommen unabhängig von der tatsächlichen Höhe Ihres Einkommens – zu haben.

Die Pflegeversicherung trägt nicht alle Kosten – doch es gibt Lösungen

Dazu gehört beispielsweise die private Pflegezusatzversicherung. Hier bieten sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten an. In der Folge möchten wir Ihnen diese drei Varianten einmal kurz näher vorstellen:

  • Pflegetagegeldversicherung
  • Pflegerentenversicherung
  • Pflegekostenversicherung

Die Pflegerentenversicherung stellt eine besondere Variante der Lebensversicherung dar. Auf Basis des monatlichen Beitrags zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal dem Versicherungsnehmer später eine lebenslange steuerfreie Rente, wenn die versicherte Person pflegebedürftig wird. Die Rentenansprüche sind meist nach Pflegegraden abgestuft. Ein zusätzlicher Todesfallschutz zur Absicherung Hinterbliebener kann in der Regel mit eingebaut werden. Um die Leistungen zu erhalten, reicht ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad.

Die Pflegekostenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung. Erstattungsfähige Kosten sind die rein für die Pflege notwendigen Kosten. Unterbringung und Verpflegung gehören nicht dazu. Dieser Versicherungstyp greift in der Hauptsache bei professioneller Pflege. Damit Kosten erstattungsfähig sind, müssen sie nachgewiesen werden.

Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Pflegebedürftige einen frei verwendbaren Tagessatz in der vertraglich vereinbarten Höhe. Sobald die Pflegebedürftigkeit eintritt, wird das Tagesgeld ausbezahlt. Für die Feststellung des Anspruches ist lediglich ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad notwendig. Wie Sie den finanziellen Zuschuss nutzen, bleibt allein Ihnen überlassen.

Sie haben weitere Fragen?

Sie möchten weitere Informationen rund um das Thema Pflegepflichtversicherung? Gern stehen Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und Swisttal zur Verfügung.

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