
Rundum abgesichert mit der Dienstunfähigkeitsversicherung
Können Sie als Lehrer weniger als 50 % Ihrer Arbeit in den nächsten 6 Monaten nachgehen, so werde Sie für dienstunfähig erklärt und in den Ruhestand versetzt. Jetzt erhalten Sie Ruhegehalt, das sich maximal auf 72 % des letzten Gehalts nach 40 Dienstjahren beläuft. So entsteht eine finanzielle Lücke, wodurch es schwer wird Ihren bisherigen Lebensstandard zu halten.