Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizei & Bundespolizei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn
Als Polizistin oder Polizist trägst du die volle Verantwortung und damit das Risiko dienstlicher Handlungen. Bereits ein vermeintlich kleiner Fehler kann hohe Forderungen der Geschädigten nach sich ziehen.
Sorge daher passgenau vor – mit der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten & Bundespolizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn. Wir geben einen Überblick über die unverzichtbare Absicherung!

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung
Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten & Bundespolizisten profitierst du unter anderem von den folgenden Leistungen und Vorteilen:
Sinn und Zweck der Diensthaftpflicht für Polizisten
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt in Deutschland die Grundlage von Haftungsansprüchen aller Art dar. Grundsätzlich gilt dabei, dass du als Polizistin oder Polizist für alle Handlungen die volle persönliche Verantwortung trägst.
Fügst du anderen Menschen einen Schaden zu, prüft der Dienstherr, ob deine Handlung gerechtfertigt war. War sie es nicht, übernimmt der Dienstherr im ersten Schritt die Forderungen der Geschädigten.
Im Anschluss fordert er die geleistete Summe ganz oder teilweise von dir zurück, wenn du über das sprichwörtliche „Ziel hinausgeschossen“ bist oder grob fahrlässig gehandelt hast. Vor allem bei Personenschäden können die Forderungen dabei immense Höhen annehmen.
Abhilfe schaffst du mit der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten & Bundespolizisten der Deutschen Beamtenversicherung. Denn wir übernehmen Ansprüche von Geschädigten, wenn du nach dem BGB für sie haftest. Dabei ist die Diensthaftpflicht auf den Dienst selbst beschränkt und ergänzt so eine im Optimalfall bereits vorhandene Privathaftpflicht.
Typische Versicherungsfälle in der Diensthaftpflicht
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1. Fall
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2. Fall
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3. Fall
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Diensthaftpflicht?
Eine Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten übernimmt Schäden, die du anderen Menschen im Rahmen des Dienstes zufügst. Gleichzeitig sind die Anwalts- und Gerichtskosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen versichert.
Leistet die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten auch bei privaten Schäden?
Nein, die Diensthaftpflichtversicherung ist eine rein berufliche Police. Du kannst sie aber mit der Privathaftpflicht kombinieren und dir auf diese Weise attraktive Rabatte sichern.
Ist der Beitrag steuerlich absetzbar?
Ja, als Beamtin oder Beamter der Polizei kannst du den Beitrag für deine Diensthaftpflicht in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen.
Wir beraten dich gern
Möchtest du mehr über die Diensthaftpflicht erfahren? Vereinbare noch heute einen ersten Termin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und überzeuge dich selbst von den zahlreichen Leistungen. Unser erfahrenes Team freut sich bereits auf dich!
Kai Hankamer
Adenauerallee 124
53113 Bonn
09:00 bis 12:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 17:00
09:00 bis 12:00
