Die Diensthaftpflichtversicherung für Polizei & Bundespolizei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn

Als Polizistin oder Polizist trägst du die volle Verantwortung und damit das Risiko dienstlicher Handlungen. Bereits ein vermeintlich kleiner Fehler kann hohe Forderungen der Geschädigten nach sich ziehen. 

Sorge daher passgenau vor – mit der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten & Bundespolizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn. Wir geben einen Überblick über die unverzichtbare Absicherung!

Orangefarbenes Informationssymbol mit kleinem "i" in der Mitte

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung

Mit der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten & Bundespolizisten profitierst du unter anderem von den folgenden Leistungen und Vorteilen:

  • Wir übernehmen Schäden, die du anderen Menschen im Rahmen des Dienstes zufügst, bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Diese legst du selbst fest und gilt pro Schaden
  • Ansprüche, die wir für ungerechtfertigt halten, wehren wir ab. Alle dabei entstehend en Anwalts- und Gerichtskosten werden von der DBV übernommen
  • Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Schäden sind auch dann versichert, wenn du sie hättest vermeiden können. Vorsatz ist allerdings in keinem Fall vom Schutz der Diensthaftpflicht umfasst
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit, also auch bei Einsätzen im Ausland – dauerhaft oder vorübergehend
  • Beiträge kannst du als Werbungskosten steuerlich geltend machen
  • Durch die Kombination von dienstlicher mit privater Haftpflichtversicherung profitierst du von attraktiven Rabatten

Sinn und Zweck der Diensthaftpflicht für Polizisten

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) stellt in Deutschland die Grundlage von Haftungsansprüchen aller Art dar. Grundsätzlich gilt dabei, dass du als Polizistin oder Polizist für alle Handlungen die volle persönliche Verantwortung trägst.

Fügst du anderen Menschen einen Schaden zu, prüft der Dienstherr, ob deine Handlung gerechtfertigt war. War sie es nicht, übernimmt der Dienstherr im ersten Schritt die Forderungen der Geschädigten.

Im Anschluss fordert er die geleistete Summe ganz oder teilweise von dir zurück, wenn du über das sprichwörtliche „Ziel hinausgeschossen“ bist oder grob fahrlässig gehandelt hast. Vor allem bei Personenschäden können die Forderungen dabei immense Höhen annehmen.

Abhilfe schaffst du mit der Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten & Bundespolizisten der Deutschen Beamtenversicherung. Denn wir übernehmen Ansprüche von Geschädigten, wenn du nach dem BGB für sie haftest. Dabei ist die Diensthaftpflicht auf den Dienst selbst beschränkt und ergänzt so eine im Optimalfall bereits vorhandene Privathaftpflicht.

Typische Versicherungsfälle in der Diensthaftpflicht

  1. 1. Fall

  2. 2. Fall

  3. 3. Fall

DBV Bonn Kai Hankamer | Pflegezusatzversicherung

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Diensthaftpflicht?

Leistet die Diensthaftpflichtversicherung für Polizisten auch bei privaten Schäden?

Ist der Beitrag steuerlich absetzbar?

Wir beraten dich gern

Möchtest du mehr über die Diensthaftpflicht erfahren? Vereinbare noch heute einen ersten Termin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn und überzeuge dich selbst von den zahlreichen Leistungen. Unser erfahrenes Team freut sich bereits auf dich!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Kai Hankamer
Adenauerallee 124
53113 Bonn
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