Sie als Student und Referendar gelten nach § 44 des Bundesbeamtengesetzes als dienstunfähig, wenn
- Sie für mindestens drei Monate und
- voraussichtlich für die weiteren nächsten sechs Monate
Die Entscheidung obliegt letztlich dem Dienstherrn. Die Gründe für eine Dienstunfähigkeit sind vielfältig und reichen von körperlichen bis psychischen Ursachen. Da Sie wie bereits erwähnt entlassen werden, stehen Sie ohne die Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare sowohl ohne Einkommen als auch ohne Versorgungsansprüche dar. Spekulieren Sie auf die Erwerbsminderungsrente, müssen wir Sie auch bei dieser Option enttäuschen. Für diese müssen Sie mindestens 5 Jahre Mitgliedschaft und drei Jahre Beitragszahlungen vorweisen können.
Letztlich stehen Sie so bei einer Dienstunfähigkeit vor Hürden, die sich nicht ohne Weiteres meistern lassen. Gehen Sie daher besser kein Risiko ein und nutzen Sie die maßgeschneiderte Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn. Wir passen Ihre Versicherungslösung optimal Ihrem tatsächlichen Bedarf an. Ohne Wenn und Aber.
Wichtig: Eine Dienstunfähigkeit ist nicht gleich einer Berufsunfähigkeit. Theoretisch könnten Sie, wenn Sie dienstunfähig werden, noch einem anderen Beruf nachgehen. Daher erhalten Sie aus der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen. Bei uns von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kai Hankamer in Bonn ist die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel obligatorisch und wir verzichten auf die „abstrakte Verweisung“.