Als Polizistin oder Polizist durchlaufen Sie während Ihrer Karriere mehrere Stadien des Beamtenstatus. Je nach Status genießen Sie dabei eine unterschiedlich umfangreiche Absicherung gegen Dienstunfähigkeit durch Ihren Dienstherrn. Werden Sie dienstunfähig, stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
- Beamte auf Widerruf: Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf stehen Sie in einem „Ausbildungsbeamtenverhältnis“. Werden Sie dienstunfähig, endet der Beamtenstatus und Sie erhalten keinerlei Leistungen
- Beamte auf Probe: Auch Beamte auf Probe erhalten bei Dienstunfähigkeit keine Leistungen des Dienstherrn. Stattdessen erfolgt eine Entlassung aus dem Staatsdienst
- Beamte auf Lebenszeit: Erst als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit werden Sie bei Dienstunfähigkeit in den Frühruhestand versetzt. Sie erhalten eine Pension und Beihilfe, wobei die Pension (das sogenannte Ruhegehalt) derzeit mindestens bei rund 1.900 Euro pro Monat liegt
Ausnahmen gelten für Beamte auf Widerruf und Probe, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall eingetreten ist. Hier erhalten auch diese Statusgruppen ein Ruhegehalt. Eine Dienstunfähigkeit liegt dabei vor, wenn Sie aus Sicht des Dienstherrn nicht mehr für den Einsatz bei der Polizei geeignet sind. Aus welchem Grund dies geschieht, ist unbeachtlich.
Sie können also auch aufgrund eines privaten Sportunfalls oder einer psychischen Erkrankung dienstunfähig werden. Die Folgen sind gerade in den ersten Dienstjahren gravierend, denn hier erhalten Sie keinerlei Leistungen vom Dienstherrn. Im schlimmsten Fall rutschen Sie in die staatliche Sozialhilfe, das Bürgergeld, ab.
Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kehde & Zerwer oHG in Detmold vermeiden Sie diese Folgen. Denn von uns erhalten Sie die vereinbarte Monatsrente, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt. Auf den Beamtenstatus kommt es dabei nicht an – maßgebend ist alleine die Feststellung des Dienstherrn.