Verwaltungsbeamte durchlaufen während ihrer Karriere mehrere Stufen des Beamtenverhältnisses. Nach erfolgreicher Ausbildung oder erfolgreichem Studium im Beamtenverhältnis auf Widerruf folgt das Beamtenverhältnis auf Probe. Wenn Sie diese erfolgreich bestehen und der Dienstherr Sie für die Erfüllung Ihrer Aufgaben als geeignet erachtet, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Während Beamte aber grundsätzlich eine Pension erhalten, wenn sie dienstunfähig werden, gelten bei Beamten auf Widerruf und Probe andere Grundsätze. Konkret sind hier folgende Abstufungen zu beachten:
- Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Sie erhalten, außer bei Dienstunfällen, keinerlei Leistungen des Dienstherrn mehr – insbesondere keine Pension
- Auch Beamte auf Probe profitieren noch nicht von einer Absicherung bei Dienstunfähigkeit. Stellt der Dienstherr eine solche fest, verfügt er also ebenfalls die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
- Nur Beamten auf Lebenszeit steht bei Dienstunfähigkeit eine Pension zu. Ihre Höhe bemisst sich nach dem letzten Gehalt und den geleisteten Dienstjahren.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kehde & Zerwer oHG in Detmold ist also vor allem in den ersten Dienstjahren unverzichtbar. Denn hier werden Sie, wenn Sie Ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, ohne jegliche Ansprüche aus dem Staatsdienst entlassen.