Während Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber einen Teil der Beiträge für ihre Krankenversicherung erstattet bekommen, erhalten Beamte die sogenannte Beihilfe. Der Dienstherr beteiligt sich hier nicht direkt an den Versicherungsbeiträgen, sondern übernimmt 50 % oder 70 % der Ihnen in Rechnung gestellten Kosten für Behandlungen, Medikamente und Krankenhausaufenthalte.
Voraussetzung für den Erhalt der Beihilfe ist daher eine entsprechende Rechnung vom Arzt oder von der Apotheke. Sind Sie gesetzlich versichert, erhalten Sie eine solche Rechnung nicht. Vielmehr übernimmt die Krankenkasse unmittelbar die Kosten, rechnet sie also direkt mit der Ärztin oder dem Arzt ab. Entsprechendes gilt für den Kauf von Medikamenten oder Aufenthalte im Krankenhaus.
Gleichzeitig erhalten Sie als Verwaltungsbeamter keinen Arbeitgeber-Anteil, sodass Sie den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung aus Ihrem Bruttogehalt entrichten müssen. Mit der privaten Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kehde & Zerwer oHG in Detmold umgehen Sie diese Problematik. Denn unsere Versicherung ist an den Anspruch auf Beihilfe angepasst.
Übernimmt der Dienstherr 50 % der Krankheitskosten, kommt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Kehde & Zerwer oHG in Detmold für die andere Hälfte der Aufwendungen auf. Da Sie durch die Beihilfe als Beamter nur eine „halbe Krankenversicherung“ benötigen, ist der monatliche Beitrag entsprechend niedriger.