Die Private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kleine-Tebbe GmbH in Bielefeld
Für Referendare und Lehramtsanwärter

Rundum abgesichert
Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kleine-Tebbe GmbH in Bielefeld erhalten Sie genau für diesen Fall die maßgeschneiderte, beihilfekonforme private Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter und entscheiden sich ganz nach Ihrem Bedarf für eine unserer drei smarten Tarifoptionen. Profitieren Sie neben dem zuverlässigen Rundum-Schutz von reduzierten Beiträgen und anspruchsvollen Leistungen.
Muss ich als Referendar oder Lehramtsanwärter eine private Krankenversicherung abschließen?
Die Vorsorgeunterstützung von rund 50 % bis 70 % Kostenübernahme im Krankheitsfall trägt Ihr Dienstherr nur in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter. Zusätzlich eröffnen sich Ihnen mit der PKV Vorteile wie der Zugriff auf das gesamte, hochwertige Leistungspotenzial zu gleichzeitig geringeren Beiträgen, da Sie nur einen Teil absichern müssen.

Gut zu wissen
Was sind die Vorteile einer privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter?
Darunter fallen folgende Vorzüge
- freie Arzt- und Krankenhauswahl
- individuell ausgesuchte Leistungen
- umfassende Erstattung bei Zahnleistungen, alternative Heilmethoden und Sehhilfen
- Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- schnellere Termine und weniger Wartezeit
- keine Zuzahlungen bei Medikamenten sowie Hilfsmitteln
- Auslandskrankenversicherung
Häufig gestellte Fragen
Kann ich mir die Leistungen in der privaten Krankenversicherung für Lehrer selbst aussuchen?
Ja, das ist möglich. Denn die private Krankenversicherung für Lehrer besteht aus mehreren Bausteinen, die Sie frei miteinander kombinieren können. Gesetzlich vorgeschrieben ist im Umfang der gesetzlichen Krankenkasse nur der Grundschutz.
Kann ich die private Krankenversicherung auch mit Vorerkrankungen abschließen?
Ja, Sie können innerhalb der ersten sechs Monate Ihres Beamtenverhältnisses über die sogenannte „Öffnungsklausel“ beitreten. Wenn nötig, erheben wir hier einen maximal 30-prozentigen Beitragszuschlag.
Sind alle Beiträge steuerlich absetzbar?
Selbstverständlich können Sie die Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben geltend machen.
Gern beraten wir Sie ausführlich
Kleine-Tebbe GmbH
Welle 8
33602 Bielefeld
08:00 bis 17:00
08:00 bis 17:00
08:00 bis 17:00
08:00 bis 17:00
08:00 bis 17:00
08:00 bis 15:00
Geschlossen
Geschlossen
