Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kleine-Tebbe GmbH in Bielefeld 

Für Referendare und Lehramtsanwärter

Sie haben Ihre Ausbildung als Referendar und Lehramtsanwärter begonnen und sind auf dem Weg auf Ihrer Laufbahnkarriere bis zum Ziel der Verbeamtung. Zweifelsohne packen Sie jetzt motiviert Ihre Aufgaben an und denken wohl kaum an das Schlimmste. Allerdings zeigen Sie nicht nur in Ihrem Dienst große Verantwortung, wenn Sie frühzeitig an eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter denken. Auch für Sie selbst und Ihre Familie ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig die Lücke schließen, sollte einmal etwas Unvorhergesehenes Sie aus dem Arbeitsleben reißen.

Grundsätzlich haben Beamte im Ernstfall einer Dienstunfähigkeit Anspruch auf eine Mindestversorgung von 66,67 Prozent der letzten, anrechenbaren ruhegehaltsfähigen Bezüge. Aber Achtung: Das gilt nicht für Referendare und Lehramtsanwärter. Statt in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen, werden Sie ohne weiteres Einkommen oder Bezüge entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter vermeiden Sie clever plötzlich vor hohen finanziellen Belastungen zu stehen.  Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kleine-Tebbe GmbH in Bielefeld fangen Sie mit einer monatlichen DU-Rente auf.

Wann sind Sie dienstunfähig?

Nach § 44 des Bundesbeamtengesetzes gelten Sie als Referendar und Lehramtsanwärter als dienstunfähig, wenn Sie

  • für mindestens drei Monate und
  • voraussichtlich für die weiteren nächsten sechs Monate

Ihren Dienst nicht mehr im vollen Umfang erfüllen können. Ihr Dienstherr entscheidet letztlich, ob Sie aus körperlichen oder psychischen Gründen nicht mehr in der Lage sind, Ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Im Anschluss wird dieser Sie als Referendar und Lehramtsanwärter, wie bereits erwähnt, entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. So stehen Sie komplett ohne Einkommen oder Versorgungsansprüche da. Auch die Erwerbsminderungsrente wird Ihnen in der Regel noch nicht zustehen, da Sie dazu mindestens 5 Jahre Mitgliedschaft und drei Jahre Beitragszahlungen vorweisen müssen.

Zusammengenommen bedeutet das: 

Ohne eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter kann eine Dienstunfähigkeit schnell existenzbedrohend werden. Gehen Sie daher kein Risiko ein und sichern Sie sich rechtzeitig mit einer maßgeschneiderten Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter von Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Kleine-Tebbe GmbH in Bielefeld ab und bleiben Sie auch weiterhin finanziell unabhängig.

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Vergessen Sie nicht!

Eine Dienstunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit der Berufsunfähigkeit. Werden Sie dienstunfähig, bekommen Sie keine Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher ist bei unserer DBV Deutsche Beamtenversicherung Kleine-Tebbe GmbH in Bielefeld die „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel selbstverständlich.

Welche Leistungen bringt die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter mit?

Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter haben wir an Ihre besondere Bedarfssituation gedacht und die Leistungen entsprechen zu Ihren Gunsten angepasst.

Was das genau bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kleine-Tebbe GmbH in Bielefeld bedeutet?

Ihre Vorteile im Überblick:

  • monatliche Zahlung einer vertraglich festlegten Rente bei Dienstunfähigkeit
  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel: wir leisten schnell und unkompliziert bei Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn
  • Verzicht auf „abstrakte Verweisung“: Sie können nicht auf einen unzumutbaren Beruf verwiesen werden
  • vielfältige Anpassungsmöglichkeiten und Nachversicherungsgarantien
  • weltweiter Versicherungsschutz

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter springt bei Unfällen jeder Art ein, sei es im Straßenverkehr, im Haushalt, beim Sport und das eventuell sogar zusätzlich zur Unfallversicherung. Gleiches gilt für Erkrankungen, die eine Dienstunfähigkeit zur Folge haben und Verletzungen, die durch Dritte zugefügt wurden.

Service von DBV

Wir beraten Sie gern

Mitunter haben Sie zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehramtsanwärter noch weitere Fragen oder wünschen eine Beratung. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt zu den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Kleine-Tebbe GmbH in Bielefeld auf. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Kleine-Tebbe GmbH
Welle 8
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