
Bekommt jeder Beihilfe?
Sofern Sie zum Lehrer auf Lebenszeit, auf Widerruf oder Probe ernannt werden, erhalten Sie, je nach Regelungen in Ihrem Bundesland, Beihilfe. Angestellte Lehrer können von der Fürsorge-Leistung nicht profitieren, außer es ist in einem älteren Vertrag noch eingebunden. Die Leistungen der Beihilfe für Lehrer kommen Sie unter Umständen sogar für Ehepartner oder Kinder in Betracht. Bei einem Lebenspartner wäre das der Fall, wenn das Einkommen unter die aktuelle Einkommensgrenze fällt und keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Auch wenn Sie im Ruhestand sind, profitieren Sie als Lehrer von der Beihilfe.