Beihilfe für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung
Matthias Specht in Halle

Als Lehrer haben Sie die Möglichkeit, sich im Laufe Ihrer Karriere verbeamten zu lassen. Damit geht ein besonderes Dienstverhältnis zu Ihrem Dienstherrn einher. Sie übernehmen bestimmte Pflichten, erhalten im Gegenzug auch einige Vorzüge. Darunter die Fürsorge, die Ihr Dienstherr mit der Beihilfe sicherstellt. Im Rahmen der Beihilfe für Lehrer übernimmt dieser einen Teil der Kosten im Krankheitsfall für Sie. Den Rest decken Sie einfach mit der beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Matthias Specht in Halle ab. So erhalten Sie umfassende Leistungen und den Status als Privatpatient zu geringen Beiträgen.

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Bekommt jeder Beihilfe?

Sofern Sie zum Lehrer auf Lebenszeit, auf Widerruf oder Probe ernannt werden, erhalten Sie, je nach Regelungen in Ihrem Bundesland, Beihilfe. Angestellte Lehrer können von der Fürsorge-Leistung nicht profitieren, außer es ist in einem älteren Vertrag noch eingebunden. Die Leistungen der Beihilfe für Lehrer kommen Sie unter Umständen sogar für Ehepartner oder Kinder in Betracht. Bei einem Lebenspartner wäre das der Fall, wenn das Einkommen unter die aktuelle Einkommensgrenze fällt und keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Auch wenn Sie im Ruhestand sind, profitieren Sie als Lehrer von der Beihilfe.

Wie hoch liegt die Beihilfe für Lehrer?

Berechnet wird die Höhe der Beihilfe für Lehrer anhand des Beihilfebemessungssatzes nach der Beihilfeverordnung (BVO). Demnach erhalten Sie als Lehrer ohne Kinder 50 % der Kosten im Krankheitsfall erstattet. Die restlichen 50 % decken Sie einfach und unkompliziert mit der privaten Krankenversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Matthias Specht in Halle ab. Da wir bereits seit über 120 Jahren zuverlässiger Partner des Öffentlichen Dienstes sind, erhalten Sie bei uns spezielle Tarife, die die Beihilfe für Lehrer in Hinblick auf die Beiträge berücksichtigen. Sie zahlen somit weniger, erhalten aber gleiche, umfassenden Leistungen wie gewohnt.
Sollten Sie Anspruch auf Beihilfe als Lehrer und mindestens zwei Kindern haben, bekommen Sie 70 % Beihilfe. Gleiches gilt für berechtigte Ehepartner, eingetragene Lebensgefährten und Lehrer mit Beamtenstatus im Ruhestand. Rund 80 % Beihilfe erhalten Kindern sowie Waisenkinder.

Noch Fragen?

Haben Sie noch weitere Fragen zur Beihilfe für Lehrer oder benötigen Sie noch weitere Informationen? Gerne beraten die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Matthias Specht in Halle Sie persönlich. Nehmen Sie direkt und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Matthias Specht
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