Ambulante Leistungen
- alle Arzt- und Zahnarztkosten
- Behandlung durch einen Heilpraktiker
- Kosten für Psychotherapie
Das Wichtigste im Überblick
Beginnen Sie eine Laufbahn als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll stehen Sie von Beginn an in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn. Daraus ergibt sich, dass Sie einerseits Verpflichtungen erfüllen müssen, genießen aber auch anderseits Rechte, wie auf lebenslange Fürsorge für sich und Ihre Familie.
Mit der sogenannten freien Heilfürsorge kommt der Dienstherr seiner Pflicht nach und übernimmt zu 100 % die Kosten im Krankheitsfall für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll. Eine andere Möglichkeit sein Leistungsversprechen zu erfüllten, besteht in der Beihilfe. In dem Fall erhalten Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll nur einen Teil der Kosten erstattet und müssen die Restkosten mit einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken selbst absichern. Ob Sie Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beihilfe haben, ergibt sich aus den nachfolgenden Regelungen:
Der Dienstherr unterstützt Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll mit der Beihilfe bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen ebenso wie bei Maßnahmen zur Früherkennung und Schutzimpfungen. Grundlage dafür ist, dass die Behandlung notwendig und angemessen ist.
Diese Leistungszuschüsse können Sie erwarten:
Haben Sie noch Fragen zur Beihilfe für Beamter der Polizei, Justiz und Zoll oder möchten Sie sich individuell beraten lassen? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Neuschwander, Lydorf & Weirich in Saarbrücken auf. Wir kümmern uns kompetent um Ihr Anliegen.
Sie haben gerade den Informationstext Beihilfe gelesen.