Die Beihilfe der DBV Deutsche Beamtenversicherung Nils Wirth in Rellingen
Der Dienstherr übernimmt durch die Beihilfe für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Nils Wirth in Rellingen einen Teil der Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten seiner Beamten. Diese müssen für ihre Krankenversorgung weniger bezahlen und bekommen immer die bestmögliche Versorgung.

Lückenlos abgesichert im Krankheitsfall
Als Verwaltungsbeamter erhalten Sie Beihilfe vom Dienstherrn, die jedoch nicht alle Kosten abdeckt. Mit einer ergänzenden privaten Krankenversicherung sichern Sie sich umfassenden Gesundheitsschutz. Lassen Sie sich von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Nils Wirth in Rellingen persönlich und fachkundig zur passenden Absicherung beraten.
Die verschiedenen Beihilfesätze
Je nachdem, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden, bekommen Sie eine jeweils andere Beihilfe für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Nils Wirth in Rellingen. In Ihrer aktiven Zeit zahlen Sie beispielsweise nur die Hälfte Ihrer Versicherungsbeiträge und im Alter steigen die Beihilfesätze noch einmal an.
Außerdem hängt die Beihilfe für Ihre Angehörigen davon ab, ob Sie verheiratet sind und Kinder haben. Zu beachten ist zudem, dass die Beihilfesätze je nach Bundesland leicht variieren.
Wer ist beihilfeberechtigt?
Ihr Dienstherr unterstützt Sie vom ersten Tag Ihrer Tätigkeit an durch die Beihilfe für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Nils Wirth in Rellingen. Somit sind schon Beamte auf Widerruf und Probe hervorragend abgesichert. Außerdem gilt die Beihilfe für Beamte auf Lebenszeit.
Sobald Sie in Pension gehen, steigt Ihr Beihilfesatz noch einmal deutlich an. Zudem sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder beihilfeberechtigt.

Rundum-Schutz dank Beihilfe
Als Verwaltungsbeamter erhalten Sie Beihilfeleistungen, wenn Sie Ihre Arztrechnung zunächst selbst begleichen oder ein Zahlungsziel nutzen. Reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenversicherung und der Beihilfestelle ein – beide erstatten Ihnen ihren Anteil. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Nils Wirth in Rellingen berät Sie umfassend zur optimalen Absicherung und zum richtigen Ablauf.
Beihilfefähige Leistungen
Sie erhalten von Ihrer Beihilfe für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Nils Wirth in Rellingen verschiedene Unterstützungsleistungen, damit Sie im Krankheitsfall optimal versorgt sind. Hierbei ist zwischen beihilfefähigen Leistungen und nicht oder nur teilweise beihilfefähigen Leistungen zu unterscheiden.
Zu letzteren zählen zum Beispiel Wahlleistungen im Krankenhaus, Kosten oberhalb der GÖA/GOZ-Höchstsätze sowie alternative Heilmethoden ohne medizinische Anerkennung. Die Beihilfe gilt für:
- ärztliche und zahnärztliche Behandlungen
- Regelversorgung im Krankenhaus
- Medikamente und Verbandmittel
- Heil- und Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte und Rollatoren
- psychotherapeutische Behandlungen
- Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen
- Schwangerschaft und Geburt
- Pflegekosten
Häufig gestellte Fragen zur Beihilfe für Verwaltungsbeamte
Verwaltungsbeamte profitieren von einem besonderen Gesundheitsschutz durch die Beihilfe ihres Dienstherrn. Sie unterstützt bei Krankheits-, Pflege- und Vorsorgekosten und ergänzt die private Absicherung ideal. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Nils Wirth in Rellingen beantwortet hier die wichtigsten Fragen zu Ihren Beihilfeleistungen und den passenden Ergänzungstarifen.
Wer hat Anspruch auf Beihilfeleistungen?
Anspruch auf Beihilfe der DBV Deutsche Beamtenversicherung Nils Wirth in Rellingen haben Verwaltungsbeamte, deren Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen. Die genauen Regelungen richten sich nach dem jeweiligen Dienstherrn und den Beihilfevorschriften.
Was passiert bei einem Wechsel des Dienstherrn mit der Beihilfe?
Beim Wechsel des Dienstherrn bleibt der Anspruch auf Beihilfe grundsätzlich bestehen. Die Höhe der Erstattung und die genauen Bedingungen können sich jedoch je nach Beihilfevorschrift des neuen Dienstherrn unterscheiden.
Gibt es Unterschiede zwischen aktiven Beamten und Pensionären?
Ja, mit Eintritt in den Ruhestand kann sich der Beihilfebemessungssatz erhöhen. Dadurch übernimmt der Dienstherr einen größeren Anteil der Krankheitskosten, während sich der Anteil der privaten Versicherung entsprechend verringert.
Wie hoch ist der Beihilfebemessungssatz für Verwaltungsbeamte?
Der Bemessungssatz richtet sich nach Familienstand und Beschäftigungsstatus. In der Regel erhalten Beamte selbst, Ehepartner und Kinder unterschiedliche Erstattungssätze für ihre beihilfefähigen Aufwendungen.
Jetzt zur Beihilfe beraten lassen
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Nils Wirth in Rellingen ist Ihr erfahrener Ansprechpartner, wenn es um Ihre Beihilfe geht. Wir beraten Sie individuell, helfen Ihnen, den optimalen Tarif zu wählen, und stehen Ihnen langfristig zur Seite – damit Sie stets bestens abgesichert sind. Vereinbaren Sie heute einen Termin und lassen sie sich umfangreich beraten.
Nils Wirth
Hohle Str. 27
25462 Rellingen
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