Zu den klassischen Schadensarten, bei denen die Diensthaftpflicht für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Nils Wirth in Rellingen einspringt, gehören Personenschäden. So kann es zum Beispiel passieren, dass sich Schüler während der Hofpause, bei einem Ausflug oder auf Klassenfahrt verletzen. Ebenfalls gängig sind Sachschäden, bei denen beispielsweise teures Schulequipment beschädigt oder zerstört wird.
Gelegentlich kommt es sogar zu Vermögensschäden, wenn Schüler aufgrund einer schlechten Beurteilung einen Nachteil erleiden.
Praxisbeispiele für Schäden können folgende sein:
- Unfälle aufgrund einer vernachlässigten Aufsichtspflicht
- Verletzungen wegen eines unzureichend gesicherten Gefahrenbereichs auf dem Schulgelände
- Beamer, Laptops oder Musikinstrumente gehen im Einsatz kaputt
- beschädigtes Equipment aufgrund von Fehlern bei Experimenten im Chemieunterricht
- Verlust eines Dienstschlüssels
- verspätete Weiterleitung wichtiger Unterlagen
- Datenschutzverstöße