Während des Referendariats besteht meist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis. Je nach Laufbahn arbeiten Referendarinnen und Referendare beispielsweise im Schuldienst, in der Justiz, in der Verwaltung oder in einer anderen öffentlichen Einrichtung.
Verursachen sie bei dienstlichen Aufgaben vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden, kann der Dienstherr unter bestimmten Voraussetzungen Rückgriff nehmen. Eine private Haftpflichtversicherung greift hier häufig nicht, da dienstliche Tätigkeiten meist ausgeschlossen sind.
Die Diensthaftpflichtversicherung für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Nils Wirth in Rellingen ist auf diese Haftungsrisiken ausgerichtet. Sie prüft Forderungen, übernimmt berechtigte Ansprüche im vereinbarten Umfang und wehrt unberechtigte Forderungen ab.