Beihilfeberechtigte Referendare erhalten von ihrem Dienstherrn einen festgelegten Anteil ihrer Krankheitskosten erstattet. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem jeweiligen Bundesland und der persönlichen Situation. Den verbleibenden Kostenanteil deckt die private Krankenversicherung für Referendare der DBV Deutsche Beamtenversicherung Nils Wirth in Rellingen ab.
Anders als bei einer gesetzlichen Krankenversicherung muss dadurch nicht der vollständige Versicherungsschutz privat finanziert werden. Versichert wird grundsätzlich nur der Anteil, der nach der Beihilfe verbleibt. Diese Kombination ermöglicht einen bedarfsgerechten Krankenversicherungsschutz während des Referendariats.
Der Tarif kann an den geltenden Beihilfebemessungssatz angepasst werden. Ändert sich dieser Anteil beispielsweise durch eine Verbeamtung auf Probe, eine Heirat oder die Geburt eines Kindes, kann auch der private Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden.