Wann liegt eine Dienstunfähigkeit vor?
Sobald Sie weniger als 50 % Ihrer Tätigkeit nicht mehr leisten können und dieser Zustand voraussichtlich auch für die nächsten 6 Monate besteht, werden Sie aufgrund einer Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand versetzt.
Eine Dienstunfähigkeit ist jedoch keine Berufsunfähigkeit. Sie könnten rein theoretisch einer anderen Arbeit nachgehen.
Daher ist es wichtig, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung die echte Dienstunfähigkeitsklausel umfasst. Nur so erhalten Sie auch bei Dienstunfähigkeit volle Leistungen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Ralf Pajsert in Duisburg erkennen Ihre Dienstunfähigkeit bei entsprechenden Nachweisen ohne Wenn und Aber an und Sie erhalten alle vertraglich festgelegten Leistungen.